Mittersendling: Körperverletzungsdelikte nach Maskenverstoß

Mittersendling: Körperverletzungsdelikte nach Maskenverstoß

Am Montag, 22.11.2021, kaufte ein 33-Jähriger mit Wohnsitz in München in einem Verbrauchermarkt im Bereich der Heißstraße, Plinganserstraße und Flößergasse ein. Dabei trug er lediglich einen Schal als Mund-Nasen-Bedeckung. Er wurde deshalb von einer Angestellten auf die Pflicht zum Tragen einer geeigneten FFP2-Maske hingewiesen.

Im Verlauf des anschließenden Streitgesprächs mischte sich auch noch ein weiterer 33-jähriger Kunde ein und es kam zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen den beiden Kunden. Beide wurden leicht verletzt.

Gegen beide Streitenden wird nun wegen eines Körperverletzungsdelikts ermittelt. Der 33-Jährige ohne geeignete Mund-Nasen-Bedeckung wurde außerdem wegen Hausfriedensbruch und eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Das Kommissariat 24 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.