Mittersendling: Zwei Rentnerinnen durch angeblichen Hausmeister betrogen

Am Montag, 23.04.2018, wurden in der Attenkoferstraße zwei über 90-jährige Rentnerinnen Opfer eines Betrügers.

Eine Anwohnerin kam um 14.30 Uhr nach Hause. Im Treppenhaus wartete ein unbekannter Mann. Ungefragt begleitete er die Frau in deren Wohnung und begann mit der Durchsuchung von mehreren Schubladen und diverser Möbel. Er fragte die Frau in der Wohnung, ob sie Geld in einer Schachtel aufbewahre, was diese verneinte. Nun durchsuchte der Mann die Wohnung und fragte nach Geld. Es wurde ein geringfügiger Bargeldbetrag ausgehändigt, danach entfernte sich der Mann.

Kurze Zeit später, wartete wieder ein unbekannter Mann im Treppenhaus in einem anderen Anwesen der Attenkoferstraße. Eine Anwohnerin die ebenfalls nach Hause kam, wurde wieder von dem Mann in ihre Wohnung begleitet und durchsuchte auch hier die Wohnung. Als er nichts vorfand, meinte er, er wäre Hausmeister und untersuche die Wohnung auf Schimmel.

Er stellte der Frau in Aussicht, dass sie noch Geld von der Wasserrechnung zurückbekommen würde und verlangte einen Bargeldbetrag, als Wechselgeld.
Als die Rentnerin ihm das Bargeld aushändigte, entfernte sich der Mann wieder aus der Wohnung.

Ob es sich bei beiden Taten um den gleichen Täter handelt, wird noch ermittelt.

Täterbeschreibung:
Im ersten Fall wurde der Unbekannte als männlich, ca. 165 cm groß, ca. 45 Jahre alt, kräftige Statur, braune Haare und die Aussprache hochdeutsch mit bayerischem Akzent beschrieben.

Im zweiten Fall beschreibt die Geschädigte den Mann als männlich, ca. 185 cm groß, ca. 40 Jahre alt und von der Aussprache hochdeutsch.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Attenkoferstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Rückzahlungen von Gebühren bzw. eine Einforderung von Nachzahlungen werden nicht an der Haustür erledigt.