München: Alkoholkonsumverbot am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz

München: Alkoholkonsumverbot am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz

Ab Freitag, 16. April, ist das Konsumieren von Alkohol am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz täglich von 18 bis 6 Uhr verboten. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter mit dem Ziel beschlossen, dort Menschenansammlungen zu unterbinden um die Infektionsrate zu senken. Der Alkoholkonsum führt zu enthemmtem Verhalten und vermehrten Regelverstößen. In einigen Fällen musste die Polizei Räumungen durchführen.

Zusätzlich gelten in München wie bereits mitgeteilt ab 14. April verschärfte Lockdown-Regeln („Notbremse“): Private Zusammenkünfte sind nur möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Außerdem besteht täglich zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre.

Das Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone wird zeitlich angepasst und gilt ab Freitag, 16. April, ebenfalls täglich von 18 bis 6 Uhr. Auf dem Viktualienmarkt darf weiterhin rund um die Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung besteht weiter unverändert täglich von 9 bis 21 Uhr in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, im Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, auf dem Rindermarkt und dem Viktualienmarkt, in der Dienerstraße, Schrammerstraße und Landschaftstraße, im Tal sowie in der Schützenstraße. Alle offiziellen Informationen der Stadt zur Corona-Situation gibt es auf muenchen.de/corona.