München: Corona-Regelungen ab Mittwoch 7. April 2021

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in München laut RKI an drei aufeinander folgenden Tagen unter 100 lag, gelten in der Landeshauptstadt ab Mittwoch, 7. April, wieder die Regelungen für die Inzidenzeinstufung 50-100. Die Stadt setzt damit die Vorgaben der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege um.

Die Landeshauptstadt München ist wie alle anderen kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern an die Vorgaben der Verordnung gebunden. Dort ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen klar definiert (§3). Ein Spielraum besteht für die Stadt München nicht.

Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Wortlaut finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12

Im Einzelnen bedeutet das ab 7. April folgende Regelungen für München:

Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).

Die nächtliche Ausgangssperre wird wieder aufgehoben.

In den Ladengeschäften sind mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder Terminshopping-Angebote („Click & meet“) zugelassen.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.

An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.

Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.

Für Kinderbetreuung und Schulen gilt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Ende der Vorwoche verbindlich festgelegte Inzidenzeinstufung „über 100“ für die aktuelle Woche weiter. Das heißt, bis einschließlich 11. April sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder grundsätzlich geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php veröffentlicht. Die Schulen sind noch in den Osterferien.

Die nächste Inzidenzeinstufung für Schulen und Kinderbetreuung – dann gültig für die Woche vom 12. bis 18. April – muss nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 9. April, erfolgen.