München: Diese Coronaregeln gelten ab Freitag

Symbolbild

Nachdem heute sowohl das Robert Koch-Institut mit 34,7 als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit 34,66 für München eine 7-Tage-Inzidenz knapp unter dem Signalwert von 35 melden, hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter beschlossen, dass bei privaten Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, sowie nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen unter freiem Himmel ab kommenden Freitag, 9. Oktober, bis zu 100 Teilnehmende gestattet sind.

Auch können die Ligaspiele von Türkgücü gegen die SV Wehen sowie des TSV 1860 gegen Lübeck am Samstag mit Zuschauern stattfinden – allerdings nur mit maximal zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität.

Da es aber in München noch keine stabile Tendenz für ein Infektionsgeschehen unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt – allein für Dienstag wurden 115 Neuinfektionen gemeldet –, werden die weiteren Corona-Maßnahmen um eine Woche verlängert.

Deshalb bleiben bis einschließlich Donnerstag nächster Woche Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie nur gestattet in Gruppen von maximal 10 Personen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands.

Private Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, sowie nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder – jetzt neu – bis zu 100 Teilnehmenden unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.

Auch gilt weiterhin am kommenden Wochenende von Freitagabend bis Sonntagfrüh das Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages am Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.