München: Feinstaubbelastung an Silvester

München: Feinstaubbelastung an Silvester

Die Feinstaubbelastung in der Landeshauptstadt München war zum Jahreswechsel 2022/2023 aufgrund des Feuerwerks auf hohem Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Inzwischen hat sich die Belastung wieder verflüchtigt und die Messwerte liegen auf niedrigem Niveau unterhalb der Grenzwerte.

Der gemessene Stundenmittelwert für Feinstaub (PM10) lag am 1.1.2023 zwischen 0 und 1 Uhr an der LÜB-Station Landshuter Allee bei 627 µg/m³ und damit vergleichbar mit den ersten Stunden des jeweiligen Neujahrs 2020 und 2019 (686 µg/m³ und 855 µg/m³). Im Vergleich hierzu lag der Stundenmittelwert in der ersten Stunde des Jahres 2022 auf einem sehr niedrigen Niveau bei 62 µg/m³ an der Messstation der Landshuter Allee. Die LÜB-Station am Stachus erreichte einen maximalen Stundenmittelwert von 779 µg/m³ in der ersten Neujahrsstunde 2023 und damit die höchste gemessene Feinstaubbelastung in München.

Im Lauf des Neujahrstages verflüchtigte sich der Feinstaub wieder, so dass der Feinstaub-Tagesmittelwert (PM10) für den 1.1.2023 an der Landshuter Allee bei 62 µg/m³ und am Stachus bei 76 µg/m³ lag. Gemäß der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) darf der Feinstaub-Tagesmittelwert (50 µg/m³) 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden; dies geschieht in der Regel am Neujahrstag durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken.

Durch das Abbrennen von Feuerwerk und Böller werden große Mengen an Feinstaub ausgestoßen. Dies spiegelt sich dann durch einen sprunghaften Anstieg der Schadstoffbelastung in den Feinstaubmessungen der ersten Stunden eines neuen Jahres wider. Dieser Anstieg war in den beiden vo- rangegangenen Jahren aufgrund des verbotenen Verkaufs von Feuerwerk nicht vorhanden. Der durch das Feuerwerk ausgestoßene Feinstaub wird in der Regel schnell durch den vorherrschenden Wind verdünnt und die Tagesmittelwerte am Neujahrstag liegen auf einem deutlich niedrigeren Niveau als die nächtlichen Stundenmittelwerte.

Eine hohe Feinstaubbelastung hat erwiesenermaßen Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere auf Atemwegserkrankungen. Grundsätzlich ist die lufthygienische Situation bezüglich der Feinstaubbelastung in München jedoch als gut zu bewerten. Die gesetzlich geltenden Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub (sowohl Jahresmittelwert als auch Überschreitungshäufigkeiten des Tagesmittelwertes) werden seit 2012 im Stadtgebiet München eingehalten.