München geht rechtlich gegen Veranstalter von „Oktoberfest goes Dubai“ vor

Symbolbild

Die Stadt München geht nach eingehender rechtlicher Prüfung mit einer Abmahnung gegen die Veranstalter eines Events vor, das seit kurzem in den Medien weltweit unter dem Motto „Oktoberfest goes Dubai“ für Schlagzeilen sorgt. Die Stadt verlangt von den Veranstaltern, den unzutreffenden Eindruck zu vermeiden, dass Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach Dubai um. Genau darauf zielen die Organisatoren mit der Bezugnahme auf den Begriff „Oktoberfest“ jedoch ab, um die dem Original entgegengebrachte Wertschätzung in unlauterer Art und Weise für sich zu nutzen. Dies betrifft die vielfach deutlich intendierte Assoziation mit dem originalen Münchner Oktoberfest, etwa auf der Webseite der Veranstalter, in ihren Werbematerialien oder durch das eigens kreierte Logo.

Die Veranstalter setzen in Bild, Bewegtbild, Text und Aufmachung ihrer Materialien gezielt die Assoziation zum originalen Münchner Oktoberfest ein und insinuieren damit, das Oktoberfest ziehe im zweiten Jahr seiner Absage nach Dubai um. Der Erfolg dieser Strategie ist durch eine Vielzahl von Artikeln und Beiträgen in allen Medien dokumentiert, die genau diese beabsichtigte Botschaft in Text und Bewegtbild weitergetragen haben, indem sie behaupten, das Münchner Oktoberfest werde 2021 ersatzweise in Dubai veranstaltet oder sei vom Emirat Dubai als Ganzes in die Wüste geholt worden.

Die Stadt verlangt von den Veranstaltern deshalb eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, künftig mit dem Oktoberfest München für ihr Event nicht mehr zu werben. Dabei stützt sich die Stadt in Abstimmung mit der beauftragten Anwaltskanzlei Pinsent Masons auf einschlägige Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Markengesetz (MarkenG).

Das Oktoberfest kann wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal in Folge nicht am angestammten Platz auf der Theresienwiese stattfinden. Diese vom Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter am 3. Mai verkündete schwierige Entscheidung hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für München.

Der für das Oktoberfest zuständige Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner: „Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe. Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass die Stadt gegen solche unlauteren und rechtswidrigen Verhaltensweisen rechtliche Schritte einleitet. Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen. Das Oktoberfest ist ein über 200 Jahre gepflegtes Kulturgut. Die Stadt veranstaltet dieses unverwechselbare Fest mit hohem finanziellen und organisatorischen Aufwand und wird daher alles dafür tun, um das Oktoberfest als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen.“