München: Regelung für Schulen und Kinderbetreuung nach den Osterferien

Symbolbild

Nachdem das Robert Koch-Institut (RKI) für heute, 9. April, für die Stadt München eine 7-Tage-Inzidenz von 95,5 gemeldet hat, gilt in der Woche vom 12. bis 18. April für die Münchner Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen die Inzidenzeinstufung „50-100“.

Die Stadt setzt damit die Vorgaben der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege um. Die Landeshauptstadt München ist wie alle anderen kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern an die Vorgaben der Verordnung gebunden. Dort ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen klar definiert. Auch eine aktuelle Nachfrage beim Freistaat Bayern aufgrund der knappen Unterschreitung des Inzidenz-Werts in München hat hierzu keine andere Bewertung ergeben.

Dies heißt für Münchner Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Woche von 12. bis 18. April konkret:

  • Die Kinderbetreuung erfolgt in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierten Spielgruppen im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.
  • An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt.

Im Anschluss an die Sitzung des Bayerischen Kabinetts am 7. April wurde angekündigt, dass ab 12. April bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht gelten soll. Die Testpflicht schließt auch Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal mit ein.

Für die Umsetzung der Testpflicht sind die einzelnen Schulen entsprechend den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verantwortlich. Die Landeshauptstadt München hat vom Freistaat für die Schulen bisher fünf Lieferungen mit insgesamt rund 1,5 Millionen Selbsttests erhalten. Die bisher ausgelieferten Tests sollten für die erste Phase nach den Osterferien im April ausreichen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte Ende März in einem Schreiben an die Bayerische Staatsregierung gefordert, dass Schülerinnen und Schüler die in der Schule vorgesehenen Selbsttests zu Hause machen können. Dies sollte verhindern, dass die Schüler*innen im Falle einer noch unbemerkten Infektion erst gar nicht in die Schule fahren. Außerdem wollte OB Reiter ausschließen, dass ein Kind im Falle eines positiven Testergebnisses von Mitschüler*innen stigmatisiert wird.

OB Dieter Reiter: „Ich finde es sehr schade, dass mein Vorschlag, die Kinder doch zu Hause zu testen, von der Staatsregierung einfach pauschal abgelehnt wurde, ohne irgendwie auf die positiven Argumente einzugehen oder die eigene Entscheidung entsprechend zu begründen. Sowohl die Mehrheit der Eltern als auch die Haltung der Lehrer*innen-Verbände wird damit einfach ignoriert. So wird die Akzeptanz der Corona-Politik sicherlich nicht gefördert.“