München untersagt „Coronaspaziergänge“

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr ab Mittwoch, 29. Dezember, zunächst bis 30. Dezember im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Coronaspaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist. Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt werden.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zu verfolgen und Zuwiderhandlungen umgehend zu ahnden.“

Laut Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München lehnte bei bisherigen „Coronaspaziergängen“ ein Großteil der Anwesenden die Einhaltung der behördlichen Maßnahmen bewusst ab. Aus gefahrenabwehrenden und infektiologischen Gründen beschränkte Demos wurden teilweise kurzfristig vorab vom Veranstalter abgesagt und im Anschluss unkontrolliert als Ersatzveranstaltungen durchgeführt, bei denen die Teilnehmenden sich vermeintlich unorganisiert durch das Stadtgebiet bewegten und ihren Protest zum Ausdruck brachten. Es kam zu einer Vielzahl von Verstößen.

Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, können weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Gesetzlich ist grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen sind. Den behördlichen Auflagen ist strikt Folge zu leisten.

Ein konkret beim Kreisverwaltungsreferat für morgen angemeldeter Demozug gegen die Pandemiebekämpfung durchs Univiertel mit 5.000 Teilnehmenden wird wie vergangene Woche behördlich untersagt, der stationäre Kundgebungsteil auf die Theresienwiese verlegt und auf 2.000 Teilnehmende mit Maskenpflicht und Abstandsgebot begrenzt, weil es in der jüngeren Vergangenheit nachweislich nicht gelungen ist, einen entsprechenden Demozug mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und die behördlichen Auflagen umzusetzen. Etwaige Ersatzdemos oder „Coronaspaziergänge“ im Univiertel oder an anderen Orten in der Innenstadt wie vergangene Woche fallen unter die Allgemeinverfügung und sind untersagt.

Die Allgemeinverfügung in vollem Wortlaut wird im Internet bekanntgegeben auf www.muenchen.de/amtsblatt.