München: Weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen

Nachdem die 7-Tage Inzidenz für die Landeshauptstadt in den vergangenen Tagen anhaltend den Schwellenwert von 50 überschritten hatte, hat der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter der Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung der genauen Regeln beauftragt.

Die städtische Allgemeinverfügung mit dem exakten Wortlaut der Regelungen und Geltungsbereichen wird voraussichtlich im Lauf des Mittwochs als PDF auf www.muenchen.de/corona veröffentlicht, begleitet von einer weiteren Pressemitteilung. Die Maßnahmen werden voraussichtlich am Donnerstag in Kraft treten und zunächst für sieben Tage gelten.

Da es am vergangenen Wochenende zu mehreren großen Menschenansammlungen in der Innenstadt gekommen ist, bei denen zahlreiche Anwesende weder eine Maske trugen noch Abstände eingehalten wurden, wird die Landeshauptstadt eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt einführen.

Einschränkungen wird es auch bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie geben: Der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen – bisher waren es 10 Personen.

Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die vergangenen Tage haben leider gezeigt, dass die Vorsicht nachlässt und nicht alle Menschen in der Stadt die Gefahren erkennen, die von der Corona-Pandemie ausgehen. Deshalb müssen wir in Anbetracht der aktuellen Entwicklung einschneidendere Maßnahmen treffen. Ich appelliere schon jetzt an alle Münchnerinnen und Münchner, sich an diese Regeln zu halten, um unsere Mitmenschen und uns selbst zu schützen.“