Münchner Förderformel: Klage gegen die Stadt München abgewiesen

Münchner Förderformel: Klage gegen die Stadt München abgewiesen

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat am 22. September über ein Klageverfahren eines freien Trägers von Kindertageseinrichtungen über die Förderpraxis bei der Beitragsentlastung der Landeshauptstadt München im Rahmen der „Münchner Förderformel“ (MFF) entschieden. Dabei wurde die Klage des freien Trägers abgewiesen. Der Kläger hat damit keinen Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln. Es steht ihm jedoch jederzeit frei, an der Münchner Förderformel teilzunehmen. Die Landeshauptstadt München begrüßt ausdrücklich den Einstieg möglichst vieler Träger in die MFF. Ziel dieses vom Stadtrat beschlossenen Förderprogramms ist die finanzielle Unterstützung der Münchner Träger, damit sie für die Münchner Kinder und Familien einen besseren Anstellungsschlüssel sowie niedrigere Elternentgelte ermöglichen können

Das Verwaltungsgericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Förderpraxis der Landeshauptstadt München eine berufsregelnde Tendenz habe und das Grundrecht der Berufsfreiheit der freigemeinnützigen und sonstigen Träger berühre. Die Landeshauptstadt München ist dieser Rechtsansicht deutlich und mit guten Gründen entgegengetreten. Aufgrund der Abweisung der Klage stehen der Landeshauptstadt München in diesem Verfahren keine Rechtsmittel zur Verfügung. Die Landeshauptstadt München wird sich jedoch eingehend mit der Urteilsbegründung befassen und überprüfen, ob gegebenenfalls Anpassungen in den Förderprogrammen nötig sind.

Stadtschulrat Florian Kraus: „Wir stehen weiter klar zu dem mit der Münchner Förderformel verbundenen Ziel der Bildungsgerechtigkeit und werden alles dafür tun, mögliche offene Fragen zu klären.“