Münchner Polizei gibt Präventionshinweise zum Jahreswechsel 2019 / 2020

Symbolbild

Traditionsgemäß werden auch dieses Jahr zum Jahreswechsel wieder pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden:

• Erwerben und verwenden Sie nur zugelassenes Material mit einer CEKennzeichnung.
Hierbei handelt es sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht
für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die
Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den
geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
• Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim
Anzünden in der Hand gehalten werden.
• Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt
werden.
• Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden.
• Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden.
• Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen. Auch dann nicht, wenn der
Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht.

Es wurde wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden,
die im Ausland gekauft worden waren. Diese Gegenstände entsprechen in der Regel nicht
den rechtlichen Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches
Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung und die Weitergabe dieser
Materialien sind Straftaten.

Pyrotechnische Gegenstände der sogenannten Kategorie F2 (handelsübliche Pyrotechnik
für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 01.
Januar verwendet bzw. abgebrannt werden. Dazu besteht das Verbot der Verwendung
von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Altenheimen.

Denken Sie bitte auch an die Haustiere. Viele Tiere haben große Angst vor lauten
Geräuschen und zeigen Anzeichen von Panik bei der Silvesterknallerei. Versuchen Sie,
die lautesten Geräusche von den Tieren fernzuhalten.

Hinweis:
In den kommenden Tagen startet der alljährliche freie Verkauf von Silvesterraketen und
anderen pyrotechnischen Gegenständen für Feierlichkeiten zum Jahreswechsel. In
diesem Zusammenhang wird von Seiten der Münchner Polizei erneut darauf hingewiesen,
dass im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt München diesjährig, im Zeitraum vom
31.01.2019 bis 01.01.2020, zwei Verbotszonen eingerichtet werden, in denen das
Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen absolut untersagt oder nur
eingeschränkt erlaubt ist. Nähere Auskünfte und Hinweise zu den Verbotszonen finden sie hier: Feuerwerksverbot: Das ist die neue Regelung