Münchner Polizei informiert über Wucher durch Schlüsseldienste

Münchner Polizei informiert über Wucher durch Schlüsseldienste

Im November 2018 kam es in München zu zwei bemerkenswerten Fällen von überhöhten Schlüsseldienstrechnungen, die bei der Polizei angezeigt wurden.

Ein 27-Jähriger aus Unterschleißheim bezahlte am 03.11.2018 für das Öffnen einer ins Schloss gefallenen Wohnungstür an den Schlüsseldienst knapp 2.000 Euro.
Ca. 450 Euro wurden von einem 74-jährigen Münchner am 22.11.2018 bezahlt, obwohl ihm zuvor ein deutlich niedrigerer Betrag für die Dienstleistung genannt wurde.

Der Tatbestand eines strafrechtlich relevanten Wuchers fordert zum einen ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung sowie weitere Merkmale, wie beispielsweise das Ausnutzen einer Zwangslage. Die Fälle sind rechtlich meist sehr komplex, da nicht jede zu hohe Forderung sofort einen Wucher bedeutet. Oft bewegen sich die Dienste mit ihren Aktivitäten und Zahlungsforderungen noch am Rande der Legalität.

Betrachtet man das Anzeigeverhalten wegen Wuchers, so ergibt sich beim Vergleich der Fallzahlen des Jahres 2017 mit denen des Jahres 2018, eine enorme Steigerung für den Bereich des Polizeipräsidiums München.

Präventionstipps:
Vorab:
Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen
Einen bekannten ortsansässigen Schlüsseldienst heraussuchen
Internetrecherche nach ortsüblichen Preisen für Handwerkerleistungen (variabel je nach Bundesland, Stadtgebiet / Land)

Im akuten Fall:
Festpreis vereinbaren
Genau definieren was gemacht werden soll
Auf Zuschläge achten, diese dürfen nur außerhalb üblicher Arbeitszeiten verlangt werden
Rechnung prüfen vor Unterschrift
Nicht unter Druck setzen lassen

Sollte es zu keiner Einigung bzw. zu Nötigungshandlungen kommen, ist es sinnvoll, die Polizei über Notruf zu verständigen.