Münchner Zoll überprüft Taxi- und Mietwagengewerbe

Foto: Zoll

Im Rahmen einer großen Kontrollaktion überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München am vergangenen Wochenende das Taxi- und Mietwagengewerbe. Die Kontrolle war Bestandteil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Branche.

Die 50 Zöllner*innen des Hauptzollamts München waren den ganzen Tag rund um das Oktoberfestgelände im Einsatz und überprüften dabei 140 Taxi- & Mietwagenfahrer*innen. Die Fahrer*innen mussten dabei Fragen nach ihrem Beschäftigungsverhältnis beantworten, damit Fälle von Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit oder Mindestlohnunterschreitung aufgedeckt werden können.

„Bei jedem zweiten Taxi- & Mietwagenfahrer*in wurden Beanstandungen unter anderem wegen Leistungsmissbrauch oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die aber derzeit noch ausgewertet werden müssen“, so Martin Brandlhuber, Pressesprecher vom Hauptzollamt München. Hier prüft der Zoll nun weiter, ob Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß angezeigt und Mindestlöhne tatsächlich gezahlt wurden.

Zusatzinformationen:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.