Musterfeststellungsklage gegen VW kommt

Musterfeststellungsklage gegen VW kommt
  • Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen.
  • Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet.
  • Die Musterklage richtet sich auf Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189.

Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden, erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahr-zeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

„Mit der Einreichung der ersten Musterfeststellungsklage leistet der Verbraucherzentrale Bundesverband Pionierarbeit“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Wir setzen die neuen Klagemöglichkeiten, die uns der Gesetzgeber in die Hand gegeben hat, unverzüglich ein, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schäden nicht mehr allein gelassen werden. In Kooperation mit Deutschlands größtem Mobilitätsclub ADAC wollen wir so die Grundlage dafür schaffen, dass Verbraucher zu einem Ersatz der ihnen entstandenen Schäden kommen.“

„Für den ADAC ist es eine Selbstverständlichkeit, das neue Klageinstrument im Sinne seiner Mitglieder und der Verbraucher auch in der Praxis zu fördern und voranzutreiben. Die gebündelten Kräfte zweier starker Verbraucherschutzorganisationen sind dabei zielführender als zwei Klagen. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, die erste Musterfeststellungs-klage in Deutschland gemeinsam anzugehen und so der Sache der Verbraucher zu dienen“, erklärte Dr. August Markl, Präsident des ADAC.

ZIELE DER KLAGEEINREICHUNG

Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Konzern schulde den Käufern deswegen grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden soll in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.

Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

MUSTERKLAGE IST EIN NEUES JURISTISCHES SCHWERT

„Mit der Musterfeststellungsklage betreten wir bislang unbekanntes Terrain. Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen. Bislang hat die Rechtsprechung deutschlandweit in individuellen Klagen zum Thema Software-Manipulation sehr unterschiedlich geurteilt“, so ADAC-Präsident Markl.

Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R/U/S/S/, ein Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. „Beide Kanzleien konnten für Hunderte ihrer Mandanten obsiegende Urteile erstreiten und die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge erkämpfen. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich war zudem bundesweit die erste, der ein Klageerfolg wegen Betruges gegen die Volkswagen AG gelang. Damit stützt sich unsere Klage auf die bestmögliche Expertise und Erfahrung“, vzbv-Vorstand Müller.

Bei der Musterfeststellungsklage solle jeder betroffene Verbraucher individuell prüfen, ob eine Eintragung ins Klageregister der Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg oder eine Einzelklage erfolgversprechender ist: „Die Klage des vzbv ist vor allem für all diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen“, so die Anwälte. Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen.

WIE FUNKTIONIERT DIE MUSTERKLAGE?

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Fest-stellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.

Bereits jetzt können sich Verbraucher über die Musterklage gegen VW informieren unter:

www.musterfeststellungsklagen.de
www.verbraucherzentrale.de

Dort besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail für den Erhalt wichtiger Informationen anzumelden.

FAQ rund um die Musterklage finden Sie auch unter:

https://www.vzbv.de/meldung/musterfeststellungsklage-fragen-und-antworten-0

http://adac.de/musterfeststellungsklage

Bei den Verbraucherzentralen und beim ADAC stehen zudem Telefon-Hotlines zur Verfügung

vzbv: Tel.: 030-325 027 00 (Mo-Fr von 9 bis 17 Uhr)
ADAC: Tel.: 089-7676 2433 (nur für ADAC-Mitglieder)