Mutige Zivilcourage eines 52-Jährigen – Mittelfinger gegen Bundespolizisten und viel Alkohol

Foto: Bundespolizei

Aus Anlass von drei Körperverletzungsdelikten im Bahnhof Pasing am Dienstag (6. Juli) ermittelt die Bundespolizei gegen mehrere Verdächtige. In einem Fall mutiger Zivilcourage verfolgte und überwältigte ein 52-Jähriger einen Flüchtenden.

Nr. 1:

Gegen 10:55 Uhr kam es am Bahnhof Pasing zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer 36-jährigen Zugbegleiterin und einem 30-jährigen Fahrgast. Bei der Ticketkontrolle in einer Regionalbahn Richtung München konnte ein in Tutzing zugestiegener Deutscher kein gültiges Ticket vorzeigen. Als der Zug am Bahnhof in Pasing planmäßig hielt, stellte sich die Zugbegleiterin dem in Neuhausen Wohnenden in den Weg und blockierte die Tür. Der 30-Jährige schubste die DB-Mitarbeiterin heftig zur Seite, stieß ihr dabei mit dem Knie in den Rücken und flüchtete auf den Bahnsteig.

Ein 52-jähriger Italiener hatte den Vorfall im Zug beobachtet. Der in Starnberg Lebende stieg aus und verfolgte den Flüchtenden. Nach wenigen Metern hatte er ihn am Bahnsteig 3-4 des Bahnhofes Pasing eingeholt. Er stellte den 30-Jährigen, brachte ihn zu Boden und hielt ihn einige Minuten fest bis sich die Situation beruhigte. Beim Eintreffen alarmierter Bundespolizisten standen alle Beteiligten wieder am Bahnsteig.

Die Beamten nahmen den Sachverhalt und alle Personalien der Beteiligten vor Ort auf. Die Zugbegleiterin klagte über Schmerzen im Rückenbereich, eine ärztliche Versorgung war jedoch nicht notwendig. Sie wollte ggf. eigenständig einen Arzt aufsuchen.

Beim Flüchtenden wurde ein Atemalkoholwert von 2,87 Promille gemessen. Nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen wurden die Geschädigte und der couragierte Helfer vor Ort, der Täter einige Zeit später auf der Wache der Bundespolizei entlassen. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung und Leistungserschleichung (Ticketkosten 3,40 €) ermittelt.

Die Bundespolizei dankt dem couragiert eingreifenden Helfer; warnt jedoch zugleich vor dem Nachahmen! Begeben Sie sich in ähnlichen Situation nicht in eigene Gefahr.

Nr. 2:

Kurz vor 14:30 Uhr kam es im Bahnhof Pasing zu wechselseitigen Körperverletzungen zweier Personen. Eine Zugbegleiterin hatte beobachtet, wie ein Mann und eine Frau am Bahnsteig 5-6 in eine körperliche Auseinandersetzung geraten waren. Eine Videoauswertung der Bundespolizei ergab, dass ein 46-jähriger Tunesier einer unbekannten Frau wuchtig ins Gesicht schlug. Die Unbekannte trat dem in Aubing Wohnenden daraufhin in den Genitalbereich. Die körperliche Auseinandersetzung setzte sich am Bahnsteig fort, bis sich die Unbekannte in eine S-Bahn (S8-Flughafen) begab. Der Tunesier konnte von Bundespolizisten im Rahmen einer Nahbereichsfahndung am Bahnhofsvorplatz angetroffen, in Gewahrsam und wenig später von der 41-jährigen Zugbegleiterin identifiziert werden.

Der mit 2,23 Promille Alkoholisierte gab an, dass er mit der auch ihm Unbekannten bereits in der S-Bahn (S6-Grafing) in eine verbale Auseinandersetzung geraten war, weil die Frau ihre Füße auf den Sitz gelegt hatte. Anschließend sei es zur körperlichen Auseinandersetzung am Bahnsteig in Pasing gekommen. Gegen den Tunesier, der nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen vor Ort auf freien Fuß entlassen wurde, wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. Die Bundespolizei hofft, der Frau aufgrund der Videoauswertungen der S-Bahnen bzw. vom Bahnsteig auf die Spur zu kommen. Auch gegen sie wurden Ermittlungen eingeleitet.

Der Sachverhalt erlangte aufgrund des hohen Personenaufkommens und den örtlichen Gegebenheiten Öffentlichkeitswirksamkeit. Mehrere Unbeteiligte filmten und fotografierten die polizeilichen Maßnahmen, Beamten und Dienstkraftfahrzeuge der Bundespolizei.

Während des Einsatzes zeigte eine 57-jährige Deutsche einer mit taktischer Polizeischutzweste bekleideten Zivilstreife der Bundespolizei im Personentunnel des Bahnhofes Pasing beim Vorbeigehen beide Mittelfinger. Die in Aubing Lebende blieb trotz Aufforderung nicht stehen. Gegen das Festhalten am Arm durch einen Beamten wehrte sie sich und schlug dem Bundespolizisten mit der Hand auf den Unterarm.

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,6 Promille. Der getroffene Beamte erlitt keine sichtbaren Verletzungen und war anschließend weiterhin dienstfähig. Gegen die 57-Jährige wird seitens der Bundespolizei wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstandes sowie Tätlichen Angriffs gegen einen Vollstreckungsbeamten ermittelt.