MVV: Abonnenten erhalten im Dezember eine einmalige Erstattung von 13 Euro bzw. 22 Euro

Symbolbild

In ihrer Juli-Sitzung beschloss die Gesellschafterversammlung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) die Weitergabe der von der Bundesregierung beschlossenen vorübergehenden Mehrwert-steuersenkung an die Stammkundinnen und -kunden im MVV. Nun wurden – in Abstimmung mit den Abo-Centern von Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und Deutscher Bahn (DB) – die konkreten Erstattungsbeträge ermittelt: Mit der Dezemberabrechnung erhalten Abonnentinnen und Abonnenten eine einmalige Erstattung von 13 Euro bzw. 22 Euro.

Anfang Juni beschloss die Bundesregierung in ihrem Corona-Konjunkturpaket unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 01. Juli bis 31. Dezember 2020. Auch die Stammkundinnen und -kunden im MVV profitieren hiervon. MVG, S-Bahn und MVV setzen mit der Erstattung auch ein Signal: Sie bedanken sich bei ihren Abokundinnen und -kunden für die Treue während der Coronakrise.

Mit der Dezemberabrechnung erhalten, unabhängig von der gewählten Zahlweise

  • Inhaber/innen eines Abonnements mit Geltungsbereich Zone M bzw. zwei Zonen 13 Euro,
  • Inhaber/innen eines Abonnements mit Geltungsbereich ab Zone M-1 bzw. ab drei Zonen 22 Euro.

Die Regelung gilt für insgesamt rund 326.000 Kundinnen und -kunden, die am 01. Oktober 2020 im Besitz eines ungekündigten Abonnements der IsarCard, der IsarCard65, der IsarCard65 Übergang, der IsarCard9Uhr, der IsarCardJob, der AboPlusCardBayern mit MVV-Anteil, der IsarCard Schule I / II sowie der IsarCardAusbildung waren.

Die Gutschrift der Erstattungsbeträge erfolgt automatisch durch die beiden Abo-Center von MVG und DB im Dezember 2020, eine Antragsstellung ist nicht nötig.