Nach Hinweis aus Rosenheim: Bundespolizei findet offenkundig Geschleuste in München

Nach Hinweis aus Rosenheim: Bundespolizei findet offenkundig Geschleuste in München
Foto: Bundespolizei

Die Bundespolizei hat am Dienstag (5. Juli) in Rosenheim einen mutmaßlichen Schleuser verhaftet. Obwohl der Deutsche Vorkehrungen getroffen hatte, nicht mit Migranten in Verbindung gebracht zu werden, entlarvten die Beamten seine offenkundig kriminelle Tätigkeit. Kurz nach seiner Festnahme konnten die Tunesier, deren Zugreise der Mann organisiert hatte, in München in Gewahrsam genommen werden. Währenddessen wurde der 25-Jährige auch noch von seiner jüngsten kriminellen Vergangenheit eingeholt. Die Berliner Justiz suchte nach ihm.

Bei Grenzkontrollen im EuroCity aus Wien fiel den Bundespolizisten kurz vor Rosenheim ein alleinreisender Mann auf, der den Eindruck vermittelte, sein Umfeld nicht mehr richtig wahrnehmen zu können. Bei der Passkontrolle händigte er seine Krankenkarte aus und gab an, dass es ihm einfach nicht gut ginge. Damit gaben sich die Beamten allerdings nicht zufrieden und überprüften seine Personalien. Dabei fanden sie heraus, dass der gebürtige Berliner bereits wegen Drogendelikten, Betrugs und Hehlerei polizeilich in Erscheinung getreten war. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Rucksacks kamen zwei Mobiltelefone zum Vorschein, zu deren Herkunft er keine genauen Angaben machen und die er nicht entsperren konnte. Auch die genauere Inaugenscheinnahme seines Schuhwerks blieb nicht ohne Ergebnis: Er hatte gleich mehrere tunesische Pässe in den Schuhen versteckt.

Die Bundespolizisten nahmen den Zugreisenden vom Rosenheimer Bahnhof aus in die örtliche Dienststelle mit. Gleichzeitig veranlassten sie, dass die Kollegen am Zielbahnhof des Fernreisezuges in München nach tunesischen Migranten fahndeten, die dort vermutlich aussteigen dürften. Tatsächlich konnte die Münchner Bundespolizei nach Ankunft des Zuges vier tunesische Staatsangehörige ohne Papiere antreffen. Ein Abgleich mit den Lichtbildern der Pässe, die in Rosenheim lagen, bestätigte, dass die in München in Gewahrsam genommenen Personen die Inhaber dieser Dokumente sind. Über die erforderlichen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen verfügten die Nordafrikaner nicht. Der festgenommene Deutsche wurde von den Rosenheimer Ermittlern beschuldigt, die Reise der Tunesier zumindest von Wien bis München organisiert zu haben, und zeigten ihn wegen Einschleusens von Ausländern an.

Noch während der laufenden polizeilichen Maßnahmen gegen den mutmaßlichen Schleuser ging bei der Rosenheimer Bundespolizei ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin ein. Demnach war der polizeibekannte 25-jährige Deutsche vom Amtsgericht Tiergarten wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro oder ersatzweise zu 90 Tagen Freiheitsentzug verurteilt worden. Um der Ersatzhaft zu entgehen, nahm der Verurteilte mit seiner Mutter telefonisch Verbindung auf und bat sie, seine Justizschulden zu übernehmen. Diese entsprach seiner Bitte, sodass er letztlich seine Heimreise antreten konnte. Er wird sich allerdings wohl schon bald wegen des Vorwurfs des Einschleusens verantworten müssen. Die offenbar geschleusten Tunesier wurden wegen des Verdachts der illegalen Einreise angezeigt und anschließend einer Erstaufnahmestelle zugeleitet.