Nach Maskenstreit Tierabwehrspray eingesetzt

Nach Maskenstreit Tierabwehrspray eingesetzt
Foto: Bundespolizei

Körperliche Auseinandersetzung und Beleidigung in der S-Bahn bzw. am Bahnsteig wegen nicht korrekt sitzender Mund-Nasen-Bedeckung. 

Am S-Bahnhaltepunkt Taufkirchen, Lkr. München, kam es am Freitagvormittag (15. Januar) nach einem verbalen Streit in der S3 Richtung Holzkirchen zu körperlichen Attacken sowie zum Einsatz eines Tierabwehrsprays.

Gegen 08:45 Uhr war die Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzzung am S-Bahnhaltepunkt Taufkirchen, Lkr. München, verständigt worden. Bei der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass ein 47-jähriger Kroate von einem 49-jährigen Deutschen in der S-Bahn wegen einer nicht ordnungsgemäß benutzten Mund-Nasen-Bedeckung „angesprochen“ worden war. In dessen Folge soll es auch zu Beleidigungen gekommen sein.

Der 49-Jährige war in Giesing in die S-Bahn eingestiegen und las Zeitung als ihm vor dem Bahnhof Taufkirchen ein 47-jähriger Kroate aufgefallen war. Dieser hatte seine Mund-Nasen-Bedeckung unter der Nase sitzen. Der 49-Jährige soll ihm mit einer Geste (den Kroaten ansehend, sich selbst an die Maske fassend), bedeutet haben, er möge die Maske ordnungsgemäß auch über die Nase aufsetzen.

Der Kroate aus Haidhausen reagierte darauf aber nicht, sondern stieg beim Halt in Taufkirchen aus. Der 49-Jährige aus Giesing folgte ihm, woraufhin es am Bahnsteig zu einer Rangelei kam, in dessen Folge der 49-Jährige zu Boden ging. Ausgangspunkt könnte ein in Richtung des Kroaten gezeigter Mittelfinger gewesen sein. Aus Angst, der 47-Jährige würde in attackieren, zog der Deutsche ein mitgeführtes Tierabwehrspray aus der Tasche und sprühte dem Kroaten damit mehrfach ins Gesicht. Nun mischten sich mehrere Reisende ein, woraufhin sich die Situation beruhigte. Der Deutsche hatte sich durch den Sturz blutige Abschürfungen am Schienbein und der Handfläche zugezogen. Der Kroate wies Augenreizungen auf. Beide lehnten eine ärztliche Behandlung vor Ort ab.

Die Bundespolizei wertet nun die Videoaufzeichnungen der S-Bahn und der S-Bahnhaltepunktes aus. Gegen beide Beteiligte wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet; u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Das Tierabwehrspray wurde sichergestellt.

Die Bundespolizei weist daraufhin, dass ab Montag, den 18. Januar, im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern die Pflicht gilt, FFP2-Mundschutz zu tragen. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion München werden Personen, die sie ohne FFP2-Maske in Nahverkehrszügen, S-Bahnen und Bahnhöfen sowie Haltepunkten antreffen, während einer einwöchigen Übergangsfrist darauf ansprechen und um künftige Beachtung der Vorschrift zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bitten. Schon jetzt danken wir allen, die ab Montag im ÖNPV FFP2-Masken tragen.

Gemäß Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte halten FFP2-Masken 94% der Partikel in der Umgebungsluft ab. Dank ihrer Vliesverarbeitung bieten sie wirksameren Schutz gegen Aeorsole als herkömmliche Alltagsmasken. Wer eine FFP2-Maske benutzt, erhöht den Schutz für sich selbst vor einer Tröpfcheninfektion mit Covid-19.