Nächtliches Alkoholverbot am Hauptbahnhof tritt in Kraft

München, 09.01.2017. Das vom Stadtrat beschlossene nächtliche Alkoholverbot am Hauptbahnhof tritt am Mittwoch, 11. Januar, in Kraft. Am Tag davor wird die neue Alkoholverbotsverordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt veröffentlicht, das ist die Voraussetzung für ihre Gültigkeit.

Von 22 bis 6 Uhr ist das Mitführen und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude künftig verboten – inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einer Geldbuße in mittlerer zweistelliger Höhe geahndet. Bei wiederholten Verstößen und Störungen im öffentlichen Raum erlässt das Kreisverwaltungsreferat Aufenthaltsverbote. Sie richten sich auch gegen Personen, die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Passanten, Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Verbote kontrolliert die Polizei. Das nächtliche Alkoholverbot ist Teil eines Maßnahmenpakets des KVR zur Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof. Um Verdrängungseffekte der Alkohol- und Drogenszene zu vermeiden, soll die Aufenthaltsqualität im nahen Alten Botanischen Garten unter anderem durch Ausdünnen des Unterholzes, einen Umbau der Sitzgelegenheiten und eine verbesserte Beleuchtung gesteigert werden.