Neue Corona-Regeln ab Donnerstag

Mit der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Donnerstag, 2. September, in Kraft tritt, sind die Corona-Regeln nicht mehr von der 7-Tage-Inzidenz abhängig – mit Ausnahme der generellen 3G-Regel in geschlossenen Räumen, die ab einer Inzidenzeinstufung „über 35“ gilt. Ob über die aktuellen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinaus weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen, richtet sich künftig nach einer bayernweiten „Krankenhaus-Ampel“, die die Zahl der Krankenhaus-Einweisungen von COVID-19-Erkrankten bzw. die Belegung der Intensivstationen widerspiegelt.

In München gilt damit ab Donnerstag in geschlossenen Räumen grundsätzlich die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) – ausgenommen sind nur

  • Privaträume
  • Einzelhandel
  • öffentlicher Personennahverkehr
  • Gottesdienste
  • Demonstrationen

Zudem gilt in geschlossenen Räumen generell Maskenpflicht, wobei die bisherige FFP2-Maskenpflicht entfällt und künftig eine medizinische Maske („OP-Maske“) – auch im ÖPNV und im Einzelhandel – ausreicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Privaträume, in der Gastronomie am Tisch sowie bei festen Steh- oder Sitzplätzen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen zuverlässig eingehalten wird.

Bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gelten 3G-Regel und Maskenpflicht auch outdoor. Für Schulen und Kitas gelten Sonderregeln.

Im Gegenzug entfallen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und die bisherigen Personenobergrenzen bei Veranstaltungen. Künftig sind maximal 25.000 Teilnehmer*innen zulässig, wobei bei Veranstaltungen bis 5.000 Teilnehmer*innen die Veranstaltungsstätten-Kapazität zu 100 % genutzt werden darf und die 5.000 Personen übersteigenden Kapazitäten darüber hinaus zu 50 %.

Zudem gilt für Handel, Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen keine quadratmeterbezogene Beschränkung der Kundenzahl mehr und die coronabedingte Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.

Bei den Kinderbetreuungseinrichtungen ist der Regelbetrieb künftig inzidenzunabhängig möglich, ebenso der Präsenzunterricht an den Schulen. Hier gilt nach den Ferien bis auf Weiteres eine Maskenpflicht auch am Platz und die Tests werden ausgeweitet: In der Grundschule soll zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) sowie an weiterführenden Schulen drei Mal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt werden.