Neue Corona-Regeln ab Montag!

Ab Montag treten neue Corona-Regeln in Kraft

Mit 54,4 liegt die vom RKI für München gemeldete 7-Tage-Inzidenz am heutigen Sonntag zum vierten Mal in Folge über dem Schwellenwert 35, sodass ab kommenden Montag, 23. August, die Inzidenzeinstufung „über 35“ gilt.

Gleichzeitig tritt am Montag auch die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt werden.

Damit gilt in München ab Montag, 23. August, die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene)

  • bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
  • für die Innengastronomie
  • für Indoor-Sport und
  • kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden,
  • für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • sowie bei körpernahen Dienstleistungen.

Kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen mit (bundes)länderübergreifendem Charakter sind auf Basis der 3G-Regel inzidenzunabhängig mit bis zu 25.000 Zuschauer*innen möglich (maximal 50 Prozent der Veranstaltungsstätten-Höchstkapazität).

Außerdem gilt bei der Inzidenzeinstufung „über 35“ die 3G-Regel jetzt auch für Besucher*innen von Krankenhäusern und Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.