Neue Coronaregeln treten am 8. März in Kraft

Neue Coronaregeln treten am 8. März in Kraft

Am kommenden Montag, 8. März, tritt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dabei sind einige Regelungen (aktuell: Kontaktbeschränkung, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten, Sport) abhängig von der Höhe des 7-Tage-Inzidenzwerts. Die jeweiligen Grenzwerte sind dabei eine 7-Tage-Inzidenz von über 35, über 50 oder über 100.

Für München hat das bayerische Gesundheitsministerium diese Inzidenzeinstufung für das Inkrafttreten der Verordnung am 8. März auf „50 – 100“ festgelegt.

Diese Einstufung gilt solange, bis der betreffende Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (oder nicht mehr überschritten) wird. Die dann maßgeblichen Regelungen treten anschließend ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Über-/Unterschreitung in Kraft. Mehr Informationen unter muenchen.de/corona.