Neue Inzidenzeinstufung „50-100“ gilt seit heute – Das sind die Regeln!

Neue Inzidenzeinstufung „50-100“ gilt seit heute - Das sind die Regeln!

Nachdem am Sonntag die Münchner 7-Tage-Inzidenz zum fünften Mal in Folge laut RKI die 100 nicht überschritten hatte, gilt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit Dienstag, 11. Mai, 0 Uhr, wieder die Inzidenzeinstufung „50-100“.

Im Einzelnen bedeutet das folgende Änderungen:

Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung finden keine Anwendung auf vollständig gegen Corona geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Die nächtliche Ausgangssperre wird wieder aufgehoben.

In den Ladengeschäften sind mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zugelassen. Die Testpflicht entfällt.

Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt.

An den Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen gilt dies bereits ab 10. Mai.

Die Kinderbetreuung erfolgt nicht mehr im Notbetrieb, sondern im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.

An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der außerschulischen beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können mit Beschränkung der Besucherzahl und vorheriger Terminbuchung sowie Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.

Kontaktfreier Sport ist mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich.

Die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel und für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.

Zudem hat die Stadt im Rahmen des § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung („Weitere Öffnungsschritte“) am Montag mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums eine Allgemeinverfügung erlassen, damit ab Mittwoch, 12. Mai, in München nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich ist.