Neue Regeln für Quarantäne in Schulen

Neue Regeln für Quarantäne in Schulen

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erleichtert Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler

Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Unser gemeinsames Ziel ist, im neuen Schuljahr so viel Präsenzunterricht wie möglich zu garantieren – bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle. Wir alle wollen so wenig Quarantäne wie möglich. Quarantäne wird daher in der Schule mit höchstem Augenmaß angeordnet. Bei einer Corona-Infektion muss also nicht mehr die ganze Schulklasse in Quarantäne.“

Holetschek erläuterte: „Eine zentrale Rolle spielen dabei unsere sehr vielfältigen und verlässlichen Testmöglichkeiten. Bei Schülerinnen und Schülern ohne Symptome, die als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, kann die Quarantäne bereits frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Nukleinsäuretest oder Antigenschnelltest aufgehoben werden. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sind von Test- und Quarantänepflichten ganz ausgenommen. In Bayern haben wir schon verabredet, nach diesem Prinzip vorzugehen.“

Grundsätzlich bedarf es neben einem Testkonzept auch Regelungen zum Lüften und zum Tragen von medizinischen Masken. Die Regelung der Quarantäne mit Augenmaß und der Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinderbetreuungseinrichtungen.