Neue Taxitarifordnung für die Landeshauptstadt tritt in Kraft

Symbolbild

Die neue Münchner Taxitarifordnung tritt gemäß Stadtratsbeschluss am Montag, 1. März, in Kraft. Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Wir haben die Tarife zusammen mit dem Taxigewerbe modernisiert und vereinfacht. Im Mittelpunkt der Tarifanpassung stehen die Fahrgastwünsche nach einer klaren Preisstruktur. Es gibt jetzt mehr Festpreisstrecken und einen einheitlichen festen Kilometerpreis. Neu ist außerdem das Recht der Fahrgäste auf bargeldlose Kartenzahlung“.

Unabhängig von der Gesamtstrecke kostet jeder gefahrene Kilometer künftig zwei Euro. Preiszuschläge für Gepäck und Tiere fallen weg. Der Grundpreis erhöht sich von 3,50 auf 4,50 Euro. Dafür entfällt der bisherige Bestellzuschlag in Höhe von 1,40 Euro. Laut Taxigewerbe war dieser Bestellzuschlag bisher bei etwa 75 Prozent der Fahrten fällig. Mit der Definition von Festpreiszonen am Flughafen München, am Hauptbahnhof München und an der Messe München wurden die Festpreisstrecken wesentlich erweitert, für Fahrten zwischen diesen Zonen gilt immer ein fixer Preis. Die Fahrt vom Flughafen zur Messe kostet künftig 71 Euro, vom Flughafen zum Hauptbahnhof 79 Euro und zwischen Messe und
Hauptbahnhof 35 Euro. Außerdem legt der neue Taxitarif den Grundstein für eine Fahrradmitnahme im Taxi: Eine neue Zuschlagsregelung soll den Anreiz dafür schaffen, Münchner Taxis mit Fahrradträgern auszurüsten. Der Fahrradzuschlag beträgt pro Fahrt 7,50 Euro – auch wenn mehrere Räder mitzunehmen sind.

Bei Beschwerden über Taxi- oder Mietwagenfahrten, also auch Fahrten anderer Online-Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung, können sich Fahrgäste auf https://www.muenchen.de/taxibeschwerde jederzeit an das Kreisverwaltungsreferat wenden. Jede Beschwerde wird umfassend geprüft, dem Fehlverhalten von Taxiunternehmen und Online-Fahrdiensten wird mit Nachdruck begegnet.