Neuer Dienst für ältere Menschen in den Sozialbürgerhäusern

Symbolbild

In den Sozialbürgerhäusern startet heute die Einrichtung eines Dienstes, der auf die Bedürfnisse und die Unterstützung von älteren Menschen spezialisiert ist. Die vorher umfassende Zuständigkeit der Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern wird damit aufgeteilt in künftig zwei Dienste, die „Bezirkssozialarbeit 60plus“ mit Schwerpunkt auf die Unter- stützung von Bürger*innen ab 60 Jahren und die Bezirkssozialarbeit (0-59) mit Schwerpunkt auf die Jugendhilfe, Unterstützung von Familien und Bürger*innen unter 60 Jahren. So können die Fachkräfte in den Sozialbürgerhäusern die steigenden und drängenden Bedarfslagen älterer Menschen stärker als bisher berücksichtigen und damit den demografischen Herausforderungen begegnen.

Darüber hinaus gibt es weiterhin den Sozialdienst für Gehörlose als fachspezifischen Dienst im Sozialbürgerhaus Laim-Schwanthalerhöhe und die Bezirkssozialarbeit im Amt für Wohnen und Migration mit der Zielgruppe wohnungslose Bürger*innen mit und ohne Kinder/Jugendliche.

Wichtig: Die Umstrukturierung hat keine Auswirkungen auf den Zugang der Bürger*innen zur Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern. Diese können sich mit ihren Anliegen weiterhin an bereits zuständige Sachbearbeitungen, die Infotheken oder das zentrale Servicetelefon des Sozialreferats wenden.

Die ganzheitliche Arbeitsweise der Bezirkssozialarbeit und der Sozialbürgerhäuser bleibt erhalten. Bürger*innen können sich weiterhin mit allen Anliegen im sozialen Bereich an die Sozialbürgerhäuser wenden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Teamarbeit beider Dienste mit allen Fachlichkeiten im Sozialbürgerhaus bleibt zentrales Arbeitsprinzip. Die Umstrukturierung in den Sozialbürgerhäusern erfolgt nicht einheitlich, sondern ist ein Prozess, den jedes Sozialbürgerhaus abhängig von der individuellen personellen Ausstattung in den nächsten Wochen und Monaten durchlaufen wird. Dabei werden unter anderem schrittweise laufende Fälle in der Bezirkssozialarbeit den jeweiligen Mitarbeiter*innen der künftig zuständigen BSA zugeordnet und übergeben und Neufälle im entsprechenden Dienst verteilt.