Neuer Mietspiegel erhältlich

Der Sozialausschuss des Stadtrates hat mit heutigem Beschluss den Mietspiegel für München 2021 veröffentlicht. Der Beschluss bedarf noch der Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrats am Mittwoch, 24. März.

Beim Mietspiegel für München 2021 handelt es sich um die Fortschreibung des Mietspiegels für München 2019 auf Grundlage des vom Statisti- schen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland in Höhe von 3,1 Prozent (Stand 01/2020).
Der Münchner Stadtrat hat sich für diese vom Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls vorgesehene Variante entschieden und somit auf die ursprünglich geplante Neuerstellung des Mietspiegels auf der Basis einer Umfrage unter Münchens Mieter*innen verzichtet, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Befragungsergebnis nicht sicher eingeschätzt werden konnten.

Nach dem Mietspiegel für München 2021 liegt der Quadratmeterpreis für Bestandsmietverhältnisse aktuell durchschnittlich bei 12,05 Euro. Die durchschnittlichen Betriebskosten liegen bei 1,99 Euro pro Quadratmeter bzw. die Kosten für Heizung und Warmwasser betragen jetzt 1,06 Euro pro Quadratmeter.

Im Vergleich dazu lag die Durchschnittsmiete des Mietspiegels für München 2019 bei zirka 11,69 Euro. Die durchschnittlichen Betriebskosten betrugen 1,92 Euro pro Quadratmeter, die Kosten für Heizung und Warmwasser 1,03 Euro pro Quadratmeter.

Der zugrunde liegende Mietspiegel für München 2019 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen von dem Institut Kantar in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität erhoben und ausgewertet. Die Datensammlung basierte auf repräsentativen Umfragen bei Münchner Haushalten im Frühjahr 2018. Berücksichtigt wurden Mieten, die zu diesem Zeitpunkt den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprachen und in den Jahren 2014 bis 2017 neu vereinbart oder geändert worden sind.

Zum 1. Januar 2020 wurde der in § 558 Abs. 2 BGB bisher vorgesehene vierjährige Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der örtsüblichen Vergleichsmiete auf sechs Jahre verlängert. Das Sozialreferat sieht vor dem Hintergrund eines nach wie vor dramatisch angespannten Wohnungsmarktes eine weitergehende Reform des Mietspiegels für dringend notwendig an.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ich appelliere heute erneut an den Bundesgesetzgeber, alle Bestandsmieten, also auch Mieten von geförderten Wohnungen unabhängig von zeitlichen Begrenzungen in die Mietspiegelstichprobe mit einzubeziehen, um eine ortsübliche Vergleichsmiete auf realistischer Grundlage zu ermitteln. Für den Mietmarkt in München ist dies ein dringender und überfälliger Schritt.“

Zudem kommen die verheerenden Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf den Münchner Arbeitsmarkt hinzu. Die Zahl derer, die in Kurzarbeit sind, hat sich deutlich erhöht, ebenso die Anzahl der Arbeitslosen. Die Mieten steigen jedoch weiter stetig an. Gerade für die Bezieher*innen niedriger Einkommen droht ein Verlust der Wohnung.
Sozialreferentin Schiwy:“Die Auswirkungen aus der Corona-Pandemie werden sich kurz- und mittelfristig in einer weiteren Verschärfung des ohnehin angespannten Wohnungsmarkts zeigen. Kurzarbeit, die steigende Anzahl an Insolvenzen und Privatverschuldung werden zur Folge haben, dass zunehmend mehr Mieter*innen ihre Miete in München nicht mehr bezahlen können. Umso mehr bedauere ich die Entscheidung der Bundesregierung, die Stundungsregelung von Mietzahlungen nicht fortzuführen. Gerade jetzt wäre sie, nach so langer Laufzeit des Lockdowns immer mehr von Nöten. Die Forderung des Deutschen Mieterbunds, einen Fonds aus staatlichen Mitteln für coronabedingte Mietausfälle einzurichten, unterstütze ich daher voll und ganz.“
Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht sich im derzeit gültigen Mietspiegel immer auf einen konkreten Einzelfall. Hierzu werden in einem mehrstufigen Verfahren zahlreiche Faktoren wie beispielsweise Wohnlage, Baujahr oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung herangezogen. Daher kommt es häufig zu einer Abweichung vom oben genannten Durchschnittsquadratmeterpreis. Der Mietspiegel kann derzeit nur im Amt für Wohnen und Migration an der Pforte (Franziskanerstraße 8) abgeholt oder unter Telefon 233-40200 bestellt werden. Online ist der Mietspiegel wie gewohnt unter www.mietspiegel-muenchen.de zu finden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht wieder ein aktueller Onlinerechner zur Verfügung.

Der Mietspiegel ist eine Orientierung für Vermieter*innen und Mieter*innen über die durchschnittliche Miethöhe in der Landeshauptstadt. Mit Hilfe des Mietspiegels können Vermieter*innen Mieterhöhungen begründen beziehungsweise Mieter*innen Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Der Mietspiegel gilt für die rund 500.000 frei finanzierten Wohnungen in München.