Neuer Mietspiegel erhältlich

Neuer Mietspiegel erhältlich
Symbolbild

München, 09.03.2017. Der Sozialausschuss des Stadtrates hat in seiner heutigen Sitzung den Mietspiegel für München 2017 beschlossen. Das Zahlenwerk gibt es ab sofort kostenlos in der Stadtinformation im Rathaus. Es kann außerdem im Amt für Wohnen und Migration unter Telefon 233 – 40 200 bestellt werden. Online ist der Mietspiegel unter www.mietspiegel-muenchen.de zu finden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht wieder ein aktueller Onlinerechner zur Verfügung.

Laut neuem Mietspiegel liegt der Quadratmeterpreis für Bestandsmietverhältnisse durchschnittlich bei 11,23 Euro. Er ist gegenüber dem letzten neu erstellten Mietspiegel aus dem Jahr 2015 im Schnitt um 4,7 Prozent gestiegen. Die durchschnittlichen Betriebskosten liegen unverändert bei 1,83 Euro pro Quadratmeter, die Kosten für Heizung und Warmwasser sinken im Vergleich zum Mietspiegel 2015 um 28 Cent auf 0,97 Euro pro Quadratmeter (2015: 1,25 Euro). Der Beschluss bedarf noch der Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrats am 15. März.

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht sich immer auf einen konkreten Einzelfall, hierzu werden in einem mehrstufigen Verfahren zahlreiche Faktoren wie beispielsweise Wohnlage, Baujahr oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung herangezogen. Daher kommt es häufig zu einer Abweichung vom oben genannten Durchschnittsquadratmeterpreis. Der veröffentlichte Mietspiegel ist eine Neuerstellung. Die Daten für den Mietspiegel 2017 wurden nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen von der TNS Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität (Professor Dr. Göran Kauermann) erhoben und ausgewertet. Die Datensammlung basiert auf repräsentativen Umfragen bei Münchner Haushalten im vergangenen Jahr. Berücksichtigt wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Mieten, die in den Jahren 2012 bis 2015 neu vereinbart oder geändert worden sind. Der Mietspiegel ist eine Orientierung für Vermieter und Mieter über die durchschnittliche Miethöhe in der Landeshauptstadt. Mit Hilfe des Mietspiegels können Vermieter Mieterhöhungen begründen beziehungsweise Mieter Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Der Mietspiegel gilt für rund 500.000 frei finanzierte Wohnungen in München.

Die Landeshauptstadt tritt seit Jahren dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Begrenzung von Mieterhöhungen geändert werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in Paragraph 558 Abs. 2 BGB über den sogenannten Vier-Jahres-Zeitraum definiert. Dies hat zur Folge, dass bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Bestandsmieten, die in den letzten Jahren nicht verändert wurden, nicht in die Ermittlung mit einfließen. Da bei der Erstellung des Mietspiegels auf die ortsübliche Vergleichsmiete abgestellt wird (Paragraph 558 c BGB), führt die Definition in Paragraph 558 Abs. 2 BGB zu dem Ergebnis, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr aus den üblichen Entgelten für den gesamten vergleichbaren Wohnraum innerhalb einer Gemeinde ermittelt wird, sondern nur noch aus den Mieten von Wohnungen, die in den letzten vier Jahren eine Veränderung der Miethöhe erfahren haben. Das bedeutet in der Praxis, dass Bestandsmieten, die über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel zehn Jahre) unverändert geblieben sind, nicht in den Mietspiegel einfließen dürfen. Nur eine Streichung des Vier-Jahres-Zeitraumes oder zumindest eine erhebliche Erweiterung des zeitlichen Rahmens würde zu einem realistischen Abbild der ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Diese Gesetzesänderung wurde bereits mehrfach seitens der Stadtspitze gegenüber der Bundesregierung gefordert.