
Das Referat für Bildung und Sport erarbeitet derzeit ein neues kommunales Fördersystem für Kindertageseinrichtungen, das die bestehende Münchner Förderformel (MFF) ablösen wird. Voraussichtlich im Februar 2024 wird dieses dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und soll nach gegenwärtiger Planung zum 1.9.2024 die Münchner Förderformel ersetzen. Bis dahin soll die Münchner Förderformel weiter in Kraft bleiben. Der Beitritt in das neue Fördersystem soll allen Trägern gleichermaßen offenstehen.
Das oberste Ziel der Stadt München ist nach wie vor die zielgerichtete Förderung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in München. Daher wird eine neue freiwillige Förderung entwickelt, die das Wohl der Kinder und Familien in den Mittelpunkt stellt und allen Trägern von Kindertageseinrichtungen mit Kitas in München angeboten werden kann. Zu einer möglichen Ausgestaltung der neuen Förderung gab es bereits einen intensiven Austausch der Stadt mit Vertretungen der gemeinnützigen und privat-gewerblichen Träger. Zudem steht die Stadt dazu im konstruktiven Austausch mit der Regierung von Oberbayern.
Seit Einführung der Münchner Förderformel im Jahr 2011 bezuschusst die Stadt München den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtungen im erheblichen Maße. Hierzu werden jährlich mehr als 150 Millionen Euro aufgewendet, um eine angemessene Personalausstattung in den Einrichtungen sowie Bildungsgerechtigkeit und niedrige Elternentgelte zu fördern. Aufgrund einer Klage eines privat-gewerblichen Trägers von Kindertageseinrichtungen hat das Bayerische Verwaltungsgericht München am 22.9.2021 über die Förderpraxis der Stadt München im Rahmen der Münchner Förderformel entschieden. Obwohl die Klage abgewiesen wurde, hat das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung jedoch darauf hingewiesen, dass die Förderpraxis der Stadt in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Träger eingreife und daher mangels entsprechender landesrechtlicher Rechtsgrundlage rechtswidrig sei. Am 14.2.2022 wurde von sieben privat-gewerblichen Trägern eine Unterlassungsklage gegen die Förderpraxis der Stadt im Rahmen der Münchner Förderformel eingereicht. Das Urteil hierzu steht noch aus.
Der Stadtrat hat im März 2023 erste Richtungsweisungen und damit grundsätzlich eine Neuausrichtung der freiwilligen kommunalen Förderung beschlossen. Ziel ist es, ein neues Fördermodell zu entwickeln, das die Ziele der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit fortsetzt.








