Neues Impf-Angebot auf der Theresienwiese

Symbolbild

Die Landeshauptstadt München bietet ab Montag, 18. Oktober, auf der Theresienwiese eine neue dauerhafte Station für Corona-Schutzimpfungen an. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag und Sonntag von 11 bis 17 Uhr. In der Einrichtung im Behördenhof (Wiesn-Wache) neben dem Schnelltestzelt können bis zu 500 Impfungen am Tag durchgeführt werden.

Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Auch wenn wir dieses Jahr wieder auf das Oktoberfest verzichten mussten, so können wir doch die Theresienwiese für einen sehr wichtigen Zweck nutzen: Um die Münchnerinnen und Münchner zu impfen und damit vor einer tödlichen Pandemie schützen. Gerade jetzt, zum Beginn der Erkältungszeit, ist das Immunsystem besonders anfällig für das gefährliche Corona-Virus. Bitte nutzen Sie die Impfangebote im gesamten Stadtgebiet, und statten Sie gerne unserer neuen Impfstation auf der Theresienwiese einen Besuch ab. Wenn sich alle impfen lassen, können wir hoffentlich kommendes Jahr wieder ein Oktoberfest feiern. Denn mit jeder Impfung schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen.“

Für Personen ab 12 Jahren mit einem Wohnsitz in Deutschland können sich ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen, grundsätzlich kann der Impfstoff frei gewählt werden. Impfwillige zwischen 12 und 15 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Eine vorherige Registrierung in BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ist erwünscht, um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch Menschen, die nicht ihren Erstwohnsitz in München haben, können sich impfen lassen.

Zur Impfung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen (Personalausweis oder Reisepass) sowie, falls vorhanden, der gelbe Impfpass. Auch Zweitimpfungen werden durchgeführt, sofern der Mindestabstand zur Erstimpfung gewahrt bleibt (BioNTech 3 Wochen, Moderna 4 Wochen, AstraZeneca-Kreuzimpfung mit BioNTech 4 Wochen). Erforderlich hierfür ist ein Nachweis über die erfolgte Erstimpfung (gelber Impfpass oder Impfbescheinigung). Corona-Auffrisch- impfungen werden gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ebenfalls angeboten.