Neuhausen: Zeugenaufruf nach einem Tötungsdelikt

Neuhausen: Zeugenaufruf nach einem Tötungsdelikt

Wie bereits berichtet, wurde am Freitag, 05.11.2021 ein 49-jähriger Kroate in seiner
Wohnung im Bereich der Leonrodstraße tot aufgefunden. Die daraufhin geführten
kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie forensischen Untersuchungen bzw. eine
Obduktion ergaben, dass eine äußere Gewalteinwirkung todesursächlich gewesen ist. Zur
Rekonstruktion mutmaßlicher Tatabläufe wurde dazu beispielsweise auch, mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts, mit einer digitalen Tatortanalyse ein
dreidimensionales Tatortmodell erstellt. In der Folge wurden die weiteren Ermittlungen
vom Kommissariat 11 (Tötungsdelikte) übernommen.

Unter der Bezeichnung „EG Kristian“ wurde nun außerdem eine eigene Ermittlungsgruppe
gegründet und die Ermittlungen weiter intensiviert. Die Ermittlungsgruppe besteht im Kern
insgesamt aus mehr als zehn spezialisierten Kriminalbeamten verschiedener
Kriminalfachdezernate (wie beispielsweise der Spurensicherung) der Münchner Polizei.
Derzeit werden dort insbesondere zahlreiche Personen- und Sachbeweise ausgewertet.
Im Bereich der Tatörtlichkeit werden außerdem ab heute Fahndungsplakate mit einem
Zeugenaufruf angebracht. Das Bayerische Landeskriminalamt hat dazu eine Belohnung
von bis zu 5.000 Euro für Hinweise aus Deutschland, welche zur Ermittlung bzw.
Festnahme eines Tatverdächtigen führen, ausgesetzt.

Die Ermittlungen des Kommissariats 11 (Tötungsdelikte) dauern weiterhin an.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Leonrodstraße, Landshuter Allee und
Albrechtstraße (Neuhausen) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit
diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem
Polizeipräsidium München, Kommissariat 11, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen
Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Belohnung für Hinweise ausgesetzt wird, die zur
Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen sowie nur unter Ausschluss des
Rechtsweges zuerkannt und verteilt wird. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und
nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört,
bestimmt.