Neuperlach: Trickdiebstahl durch falschen Handwerker und falschen Polizisten

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am Samstag, 15.02.2020, gegen 11:30 Uhr, läutete ein vermeintlicher Handwerker an der Tür einer über 90-Jährigen und gab vor, das Wasser in der Wohnung aufdrehen zu müssen. Da derzeit in dem Mehrfamilienhaus Bauerarbeiten stattfinden, schöpfte die Rentnerin keinen Verdacht. Sie begab sich schließlich selbst ins Bad und drehte dort alle Wasserhähne auf.

Im Anschluss erschien eine zweite Person, die sich als Polizeibeamter ausgab. Dieser wiederum gab an, dass er den Handwerker festnehmen müsse, der nach seinem Kenntnisstand ein Betrüger sei. Daraufhin rannte der vermeintliche Handwerker sofort aus der Wohnung und wurde durch den zweiten Unbekannte verfolgt.

Im Anschluss daran stellte die Seniorin fest, dass diverse Schränke durchsucht und Bargeld im Wert von mehreren Hundert Euro entwendet wurde.

Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen konnten die beiden Täter bislang nicht festgenommen werden.

Die beiden Täter werden wie folgt beschrieben:
Falscher Handwerker:
Männlich, ca. 50 Jahre alt, ca. 170 cm groß, korpulent, dunkle, kurze Haare, keine Brille, südeuropäische Erscheinung, sprach deutsch ohne Dialekt; bekleidet mit „Handwerkerkleidung“ und evtl. mit einem Anorak

Falscher Polizeibeamter:
Männlich, ca. 40-45 Jahre alt, schlank, südeuropäische Erscheinung; sprach deutsch ohne Akzent

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Quiddestraße (Neuperlach) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben