No-Go in Coronazeiten: Ohne Mund-/Nasenschutz in Bahnhöfen einkaufen

Foto: © Bundespolizei

Am frühen Sonntagmorgen (12. Juli 2020) wurde ein Verkäufer eines Lebensmittelgeschäftes im Hauptbahnhof von einer 36-Jährigen tätlich angegriffen, nachdem der Verkäufer sie zuvor wiederholt höflich auf den fehlenden Mund- und Nasenschutz angesprochen hatte.

Gegen 02:40 Uhr befand sich eine 36-jährige Deutsche aus Konstanz ohne Mund- und Nasenbedeckung in einem Einkaufsladen im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes. Auf die mehrmalige Aufforderung eines 37-jährigen Verkäufers, sie möge bitte Mund und Nase bedecken, reagierte die Konstanzerin ebenso wenig, wie auf die Anweisung, den Laden zu verlassen. Als der Portugiese die Frau am Kühlregal am Arm ergreift, um sie aus dem Geschäft zu führen, schlägt die 36-Jährige ihm unvermittelt mit einer Milchtüte mehrfach ins Gesicht.

Die Bundespolizei ermittelt gegen die 36-Jährige wegen Körperverletzung.  Zudem wird sie wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes angezeigt.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen und S-Bahnen, aber auch in Bahnhöfen, wie dem Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes sowie beim Aufenthalt in Haltepunkten auch weiterhin die Pflicht besteht, Mund- und Nasenbekleidung zu tragen!

Aufgrund der vermehrten Feststellung von Personen, die mitgeführten Mund- und Nasenschutz nur am oder unter dem Kinn hängend tragen, wird zudem auf die ordnungsgemäße Bedeckung des gesamten Mund- und Nasenbereiches hingewiesen!