Noch bis zum 31. März 2021: Anträge stellen beim bayerischen Corona-Soloselbständigenprogramm!

Bereits seit März 2020 fordert der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (STMWK) eigene finanzielle Hilfspakete für Künstler*innen in Bayern. Zunächst wurden die Appelle des BLZT nur teilweise aufgegriffen und viel Künstler*innen fielen durchs Raster. Die gemeinsamen Interventionen der Berufsverbände der Künste in Bayern führten jedoch zu Nachbesserungen in der bisherigen Förderung und für die Neuauflage des Soloselbständigenprogrammes konnte der BLZT das STMWK bei der Ausarbeitung der neuen Hilfsprogramme begleiten. Jetzt ist das Verfahren deutlich vereinfacht, es gibt mannigfaltige Möglichkeiten die Berechtigung als Künstler*in nachzuweisen und das Programm dient dem Lebensunterhalt über einen „fiktiven Unternehmerlohn“:

Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit ausüben (wie z.B. Journalist*innen, Autor*innen, Tänzer*innen, Tanzpädagog*innen und Choreograf*innen, Bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Theaterschaffende, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc.) können bis zu 1.180 € monatliche Corona-Hilfe erhalten, rückwirkend für Oktober – Dezember 2020. Die Antragstellung ist einfach und die Förderung lässt sich mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes (November- und Dezemberhilfe) kombinieren!

Dazu sagt Walter Heun, 1. Vorsitzender des BLZT:

„Als der erste Lockdown von der Politik beschlossen wurde, standen viele Künstler*innen, die ohnehin in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen kreativ sind, vor dem doppelten Aus: keine Chance auf Ausübung ihrer Arbeit und von staatlichen Programmen ausgeschlossen. In enger Auseinandersetzung zwischen Politik, Verwaltung und den Vertreter*innen der Berufsverbände ist jetzt ein Modell entstanden, das viel einfacher, zugänglicher und wirksamer ist. Ich kann nur jedem*r empfehlen, der*die sich anfangs ausgeschlossen fühlte, jetzt einen Antrag zu stellen. Bei voraussehbarer Verlängerung der Unterstützung – wegen des verlängerten Lockdowns – können die bei Bayern Innovativ eingegebenen Daten dann auch leicht für einen Verlängerungsantrag verwendet werden.“

Bei den existierenden Antragsverfahren genügte die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände als Nachweis, um antragsberechtigt zu sein – also beispielsweise auch eine Mitgliedschaft im BLZT.

Der BLZT ist darüber hinaus zuversichtlich, dass das STMWK jetzt auch noch das seit langem besprochene Stipendienprogramm für Künstler*innen in Bayern auf den Weg bringt. Informationen dazu werden auf der BLZT-Homepage sowie über den Presseverteiler bekannt gegeben.

Deadline Corona-Soloselbständigenprogramm: 31. März 2021

Infos & Antragstellung: www.bayerninnovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Außerdem möchten wir auf die Umfrage zur Soloselbständigenförderung in Bayern aufmerksam machen, die Sie hier BLZT Umfrage zur Soloselbständigenförderung in Bayern (google.com) sowie unter www.blzt.de finden. Da der BLZT die Prozesse im Begleitgremium des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst kritisch begleitet und Feedback aus der Szene direkt kommunizieren kann, interessiert uns, was eventuelle Hürden und Probleme bei der Antragstellung sind oder Gründe für eine Nicht-Beantragung. Auch Ihr persönliches Feedback als soloselbständige Journalist*innen ist herzlich willkommen.