Novellierung der Münchner Taxitarifordnung beschlossen

Symbolbild

Die Vollversammlung des Stadtrats hat in ihrer heutigen Sitzung die Aktualisierung der Münchner Taxitarifordnung beschlossen. Mit dieser kann das Kreisverwaltungsreferat zum einen die Flexibilisierung der Taxitarife fortsetzen und zum anderen die Höhe der Beförderungsentgelte insbesondere vor dem Hintergrund steigender Kraftstoffpreise sowie der anstehenden Erhöhung des Mindestlohnes angemessen anpassen. Durch diese schnelle Reaktion auf die aktuell für das Gewerbe vorherrschenden Rahmenbedingungen wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, um die Zukunftsfähigkeit des Taxigewerbes in München zu sichern. Ab dem 1. Juni können die Kund*innen dank des neuen Reichweitentarifs das Taxi zudem zu einem festen Fahrpreis innerhalb eines Umkreises von 5, 10 und 45 km nutzen. Der Wunsch nach diesem neuen planbaren und transparenten Tarif muss lediglich vor Fahrtantritt geäußert werden.

 

Wer sich bei der Ermittlung der für ihn günstigsten Fahrtoption nicht sicher ist, wird gerne von den Münchner Funkzentralen hierbei unterstützt. Sollte während der Fahrt die vereinbarte Kilometer-Grenze von 5, 10 oder 45 Kilo- lometer überschritten werden, schaltet der Taxameter automatisch in den allgemeinen Tarif. Am Ende der Fahrt sind dann der Festpreis sowie die angefallenen Mehrkilometer zu bezahlen.