OB Reiter: Alkoholverbot im öffentlichen Raum ab Inzidenzzahl 35

Wie bereits angekündigt, haben die Fraktionen im Münchner Rathaus mit breiter Mehrheit dem Vorschlag aus dem Runden Tisch zugestimmt, alles zu tun, um eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen möglichst einzudämmen.

Das bedeutet, dass mit Erreichen der Inzidenzzahl von 35, also einer Infektion von 35 Personen je 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von 7 Tagen, im Münchner Stadtgebiet folgende Regelungen gelten:
– ein Alkoholverkaufsverbot (To Go) ab 21 Uhr
– ein Alkoholkonsumverbot ab 23 Uhr im öffentlichen Raum

Dazu erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Entscheidung ist uns allen nicht leichtgefallen. Es geht aber in Zeiten der Pandemie zuallererst um den Schutz der Bevölkerung und darum, noch wesentlich belastendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.“

Außerdem hat Oberbürgermeister Reiter die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit dem Bezirksausschuss die Situation am Gärtnerplatz, insbesondere die Toilettensituation, zu verbessern.