OB Reiter begrüßt neues Baulandmobilisierungsgesetz

Die Landeshauptstadt München begrüßt die Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes auf Bundesebene, mit der heute verschiedenste baurechtliche Neuregelungen erlassen wurden, unter anderem auch ein von der Landeshauptstadt seit Jahren geforderter Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Das bedeutet, dass Hauseigentümer ihre Anwesen nur noch in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und nur mit einer Genehmigung der Landeshauptstadt München in Eigentumswohnungen umwandeln dürfen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich begrüße sehr, dass der Bundestag nun endlich das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen hat, und hoffe auf ein zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzes. Vor allem das jetzt mögliche Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen für das gesamte Stadtgebiet ist ein großer Erfolg. Gerade für München ist diese Möglichkeit von zentraler Bedeutung, um die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu bremsen und die Mieten bezahlbar zu halten. Seit Jahren appelliere ich an den Bund, uns als Kommune stärkere Instrumente in die Hand zu geben, um die Mieter*innen unserer Stadt vor der Verdrängung aus ihren angestammten Vierteln zu schützen.“ 

Voraussetzung dafür, dass diese Regelung auch in München greift, ist jedoch, dass der Freistaat Bayern eine entsprechende Verordnung erlässt, wobei ihm selbst vom Bund Gestaltungsspielraum eingeräumt wurde.

OB Reiter: „Bereits jetzt fordere ich den Freistaat Bayern auf, den geschaffenen Rahmen so mieterfreundlich wie möglich auszugestalten.“

Gerade für München wäre diese Möglichkeit von zentraler Bedeutung, um die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu bremsen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt eine ganz klare Richtung: Verdrängung von Mieter*innen aus ihren angestammten Wohnungen. Die Gewinnmaximierung hat zur Folge, dass dabei größtenteils preiswerter und dadurch für breite Teile der Münchner Bevölkerung erschwinglicher Mietwohnraum verloren geht und durch Eigentumswohnraum ersetzt wird. Mit der neuen Regelung haben wir nun endlich die gesetzliche Grundlage, die Entwicklung im ganzen Stadtgebiet und nicht nur in Erhaltungssatzungsgebieten zu stoppen.“