OB Reiter zur BDS-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen BDS erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Der Kampf gegen Antisemitismus ist aus historischer Perspektive und aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen von größter Bedeutung für unser demokratisches Gemeinwesen. Kommunen sind der Ort, an dem die Auseinandersetzung mit Antisemitismus stattfindet und geführt werden muss. Die Landeshauptstadt München stellt sich dieser Verantwortung, das zeigt auch der diese Woche vom Münchner Stadtrat verabschiedete ,Kommunale Aktionsplan gegen Antisemitismus‘. Unser Scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ein Rückschlag, der auch viele jüdische Münchner*innen persönlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft. Wir werden weiterhin alles unternehmen, um jüdisches Leben in München zu schützen. Die Landeshauptstadt München wird auch in Zukunft den ihr zustehenden Handlungsspielraum gegen Antisemitismus ausschöpfen.

Im Hinblick auf den Beschluss des Stadtrates, Veranstaltungen, wie solche der BDS-Kampagne, keine kommunalen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sind uns nun leider die Hände gebunden, da es laut Bundesverwaltungsgericht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage fehlt. Juristisch steht es mir nicht zu, dieses Urteil zu kritisieren.
Als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München habe ich aber kein Verständnis dafür, dass in diesen Zeiten – in denen rassistische und antisemitische Äußerungen so unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geäußert werden und unser gesellschaftliches Klima nachhaltig vergiften – der Schutz von Minderheiten keine stärkere Berücksichtigung erfährt und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausführungen durch Raumvergaben zu unterstützen. Mein Appell geht deshalb an die Bayerische Staatsregierung und an den Bund, noch einmal unverzüglich zu prüfen, ob eine vom Gericht angemahnte gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann – zum Beispiel auf Ebene des Freistaats durch eine Ergänzung der Bayerischen Gemeindeordnung.“