Ohne Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteln auf ziviles Polizeifahrzeug aufgefahren

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am Dienstag, 26.06.2018, gegen 09.55 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Polizeibeamter mit seinem zivilen Dienst-Pkw VW auf der Seidlstraße auf dem linken Fahrstreifen. Aufgrund des stockenden Verkehrs bremste der 29-Jährige verkehrsbedingt bis zum Stillstand ab.

Eine 36-jährige Münchnerin, welche mit ihrem Pkw Daimler hinter dem zivilen Dienstfahrzeug fuhr, bemerkte dies offensichtlich zu spät und fuhr auf den stehenden Pkw VW auf.

Der 29-jährige Polizeibeamte und sein 47-jähriger Beifahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt und begaben sich selbst zum Arzt.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 7.000 Euro.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass die 36-jährige Münchnerin unter Einfluss von Betäubungsmittel ihr Fahrzeug führte. Sie konnte außerdem den aufnehmenden Beamten keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

Ermittlungen ergaben, dass die 36-Jährige derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie wurde wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer fahrlässigen Körperverletzung angezeigt.

Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde der zweite Fahrstreifen der Seidlstraße für ca. eine Stunde gesperrt. Es kam zu erhöhten Verkehrsbehinderungen.