Ohne Fahrschein direkt ins Gefängnis – Datenabgleich führt zu Vollstreckungshaftbefehl

Foto: Bundespolizei

München, 23.02.2018. Am Freitagmorgen (23. Februar) konnte ein 28-Jähriger, der ohne Fahrschein in der S-Bahn unterwegs war, und der wegen eines Vollstreckungshaftbefehls gesucht wurde, am Haltepunkt Gröbenzell festgenommen werden.

Ein 28-jähriger Deutscher wurde gegen 7 Uhr von Mitarbeitern des DB-Prüfdienstes in der S-Bahn (S3 von Lochhausen nach Gröbenzell) kontrolliert. Er konnte keinen Fahrschein vorweisen. Ein anwesender Beamter der Polizei des Landes Bayern unterstützte den Prüfdienst und prüfte die Personalien des Mannes. Hierbei wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Wegen Diebstahls war der Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Haftstrafe hatte der wohnsitzlose 28-Jährige bislang nicht angetreten.

Nach dem Ausstieg am Haltepunkt Gröbenzell versuchte der Mann zu flüchten. Er wurde jedoch von dem Beamten und einer hinzugerufenen Streife der Landespolizei gestellt. Nach Übernahme des Mannes durch die Bundespolizei wurde er zur Dienststelle verbracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Justizbehörden zugeführt.