Ohne Fahrschein unterwegs – Datenabgleich führt zu Vollstreckungshaftbefehl

Ohne Fahrschein unterwegs - Datenabgleich führt zu Vollstreckungshaftbefehl
Foto: Bundespolizei

Dreister Betrugsversuch aufgeflogen

Am Montag (12. Juli) konnte ein 26-Jähriger, der ohne Fahrschein in der S-Bahn unterwegs war, und der wegen eines europäischen Haftbefehls gesucht wurde, am Münchner Ostbahnhof festgenommen werden. Außerdem versuchten zwei Männer mit dem gleichen Ticket die Bahn zu nutzen, eine 51-jährige Zugbegleiterin bemerkte den Betrug.

1.
Ein 26-jähriger Rumäne wurde gegen 15.15 Uhr von Mitarbeitern des DB-Prüfdienstes in der S-Bahn (S8 vom Flughafen nach München) kontrolliert. Er konnte keinen Fahrschein vorweisen. Daraufhin wurde die Bundespolizei verständigt. Die Bundespolizisten nahmen den Mann am Münchner Ostbahnhof in Empfang. Auf der Wach stellte sich heraus, dass gegen ihn ein europäischer Haftbefehl von Rumänien vorliegt. Der Mann muss wegen schweren Diebstahls in Rumänien eine zweijährige Haftstrafe verbüßen. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Mann den Justizbehörden zu.

2.
Gegen 7.30 Uhr zeigte ein 32-jähriger Kolumbianer bei der Fahrkartenkontrolle in einem RE von Nürnberg Richtung München den Screenshot einer Fahrkarte eines 29-jährigen aus Nicaragua vor. Im späteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 29-Jährige den Screenshot an den Kolumbianer versendet hat. Der Umstand, dass die beiden Personen mit der gleichen Fahrkarte zu reisen versuchten, fiel der 51-jährigen Zugbegleiterin auf, die daraufhin einen Beamten der Bundespolizei, der sich auf dem Weg zum Dienst befand, informierte. Die Personen saßen im Zug weit voneinander abgesetzt und versuchten so, die Tatsache, dass sie mit einer identischen Fahrkarte reisen, zu verschleiern. Am Münchner Hauptbahnhof wurde der Sachverhalt von einer Streife der Bundepolizei übernommen. Bei der Überprüfung der Personen stellte sich heraus, dass sich der Kolumbianer unerlaubt in Deutschland aufhält. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er angewiesen das Land schnellst möglich zu verlassen. Beide konnten mit einer Anzeige wegen Betrug und Erschleichen von Leistungen im Gepäck, auf freien Fuß belassen werden.