
Am Mittwoch, 20.09.2023, gegen 20:30 Uhr, wollte ein 23-jähriger Mann (rumänische Staatsangehörigkeit ohne festen Wohnsitz in Deutschland) an einem Verkaufsstand auf dem Festgelände eine Packung Popcorn mit einem 100-Euro-Geldschein bezahlen.
Der Verkäufer stellte anhand fehlender Sicherheitsmerkmale fest, dass der Geldschein gefälscht war. Sicherheitsmitarbeiter hielten den 23-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizeibeamten fest. Die Beamten der Wiesnwache fanden in der Tasche des Mannes weiteres Falschgeld im Wert von mehreren hundert Euro auf.
Gegen den 23-Jährigen wurde Anzeige wegen bewusstem Inverkehrbringen von Falschgeld. Seitens des Kommissariats 67 wurde über die Staatsanwaltschaft München I angeregt, einen richterlichen Haftbefehl zu beantragen. Die Entscheidung hierzu steht noch aus.