
Am Donnerstag, 17.07.2025, gegen 19:30 Uhr, wurde ein über 70-Jähriger mit Wohnsitz in München telefonisch von einem bislang unbekannten Täter kontaktiert, der sich als Polizeibeamter ausgab. Ihm wurde vorgetäuscht, dass er in Besitz von Falschgeld sei und einige Seriennummern zur Prüfung der Banknotenechtheit über Telefon durchgeben solle.
Durch manipulative Gesprächsführung gelang es dem unbekannten Anrufer, dass der über 70-Jährige die Seriennummer seiner Geldscheine bekannt gab und sich auf einen Termin mit dem unbekannten Täter zum Überprüfen des Geldbestandes in seiner Wohnung einließ.
Als der unbekannte Täter in der Wohnung eintraf, forderte er von dem über 70-Jährigen die Herausgabe des Bargeldes in Höhe von mehreren tausend Euro. Als dieser die Herausgabe verweigerte, entriss der unbekannte Täter dem über 70-Jährigen das Geld aus der Hand und flüchtete in unbekannte Richtung.
Der über 70-Jährige verständigte daraufhin über den Notruf 110 die Polizei. Sofort wurden mehrere Streifen zur Wohnung geschickt. Im Rahmen der umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten keine Hinweise auf den unbekannten Täter erlangt werden.
Der über 70-Jährige wurde nicht verletzt.
Das Kommissariat 61 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Der Täter wurde wie folgt beschrieben:
Männlich, ca. 25 Jahre alt, ca. 180 cm groß, schlank, „getönte“ Hautfarbe, afrikanisches oder arabisches Erscheinungsbild, schwarze gekräuselte längere Haare zum „Dutt“ gebunden, dunkler Pulli, blaue Jeans
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich Flemischweg, Luzernenweg und Wastl-Witt-Straße (Blumenau) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass diese deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.