Organisierter Callcenterbetrug: Falsche Polizeibeamte in Harlaching

Symbolbild

Am Mittwoch, 03.11.2021, gegen 11:30 Uhr, erhielt ein über 80-Jähriger mit Wohnsitz in München einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Dieser machte dem über 80-Jährigen glaubhaft, dass sein Name auf einer Täterliste von festgenommenen Räubern stünde. Zur Ergreifung weiterer Täter solle er von seiner Bank mehrere Tausend Euro abheben. Im Anschluss wurde ihm erklärt, dass es sich bei dem abgehobenen Geld um Falschgeld handle, dieses von der Polizei sichergestellt und auf Spuren untersucht werden muss.

Der über 80-Jährige übergab daraufhin das Geld in der Augustenstraße einem unbekannten Abholer. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde er erneut durch den angeblichen Polizeibeamten telefonisch kontaktiert. Hier wurde ihm mitgeteilt, dass der vermeintliche Räuber gefasst wurde und die Polizei zu einem Gespräch bei ihm vorbeikommen würde.

Als jedoch bis zum Abend sich niemand bei dem über 80-Jährigen meldete, informierte er den Notruf der Polizei und erstattete Anzeige.

Die AG-Phänomene übernahm die weiteren Ermittlungen.

Der Abholer kann wie folgt beschrieben werden:

Männlich, ca. 25 Jahre, glatte, kurze Haare, keine Brille, kein Bart; bekleidet mit einer grünen Steppjacke.

Zeugenaufruf:

Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Theresienstraße, Augustenstraße und Steinheilstraße (Maxvorstadt) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3, AG-Phänomene, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:

Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass sie deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.

Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.

Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.

Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.