Organisierter Callcenterbetrug – Phänomenbereich „Falsche Polizeibeamte“

Symbolbild
Nach mehrmonatigen intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum bereits bekannten Phänomenbereich „Falsche Polizeibeamte“, unter enger Zusammenarbeit mit der Fachdienststelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken, dem Kommissariat 27 in Nürnberg, war es der AG Phänomene in der letzten Woche, innerhalb von zwei Tagen, am Dienstag, 03.08.2021, und am Donnerstag, 05.08.2021, gelungen, insgesamt fünf tatverdächtige Personen, die als sogenannte „Abholer“ der bandenmäßigen Tätergruppierung fungierten, in München festzunehmen.

Bei den Festgenommenen handelt es sich um vier weibliche und eine männliche Person, im Alter von 17 bis 58 Jahren, mit deutschen und/oder türkischen Staatsangehörigkeiten, die ihre Wohnsitze in München, Nürnberg und im Landkreis Fürstenfeldbruck hatten.

Nach aktuellem Ermittlungsstand waren die fünf Tatverdächtigen im Zeitraum von Dienstag, 27.04.2021, bis einschließlich Dienstag, 03.08.2021, in nachweislich neun Fällen in München, Nürnberg und Landshut aktiv beteiligt gewesen. Hierbei hatten die Festgenommenen auf Anweisung durch sogenannte „Logistiker“ der Tätergruppierung die Wohnadressen von insgesamt neun Seniorinnen und Senioren im Alter von jeweils über 70 Jahren aufgesucht und mehrere Wertgegenstände sowie Bargeldbeträge in einer Gesamthöhe von mehreren zehntausend Euro entgegengenommen bzw. abgeholt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I wurden gegen alle festgenommenen Personen durch den zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht München Untersuchungshaftbefehle erlassen. Seit Jahresbeginn konnten durch die Münchner Ermittlungsbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaft somit bereits 29 Mitglieder dieser, der organisierten Kriminalität zuzurechnenden, und überwiegend aus Callcentern in der Türkei operierenden Banden, festgenommen und inhaftiert werden. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2020 insgesamt 16 Personen festgenommen und inhaftiert.

EKHK Chloupek führte in der Pressekonferenz die neuerlichen Ermittlungserfolge und den deutlichen Anstieg der Festnahmezahlen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München insbesondere auf die, durch die Ermittlungen gewonnenen, polizeilichen Erkenntnisse über die Täterstrukturen zurück. Darüber hinaus stellte der Leiter der AG Phänomene „den engen Austausch und die vertrauensvolle, professionelle, behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ermittlungsbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaft auf bayerischer und auf türkischer Seite“ hervor. Somit sei es nunmehr möglich, diese Form der organisierten Kriminalität ganzheitlich effizienter zu bekämpfen.

Oberstaatsanwalt Gräber stellte zunächst die aktuellen Zahlen der Staatsanwaltschaft München I vor und führte dabei aus, dass von den erwähnten 29 Verfahren bereits sieben angeklagt seien. Bei seinen Ausführungen verurteilte er, neben den oftmals verursachten hohen finanziellen und materiellen Schäden, insbesondere das durch die Tätergruppierung per Telefon verursachte psychische und seelische Leid bei den Tatopfern als moralisch zutiefst verwerflich. Daher sei es die Pflicht der Ermittlungsbehörden von Staatsanwaltschaft und Polizei, diesem Kriminalitätsphänomen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Rechtsstaates entschieden zu begegnen und entgegenzutreten, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.