OZAPFT IS! zur Wirtshauswiesn

OZAPFT IS! zur Wirtshauswiesn

Denn „a bisserl was geht immer“, wusste schon Monaco Franze, und Recht hat er. Deshalb laden CityPartner, der Verein Münchner Brauereien und die Münchner Innenstadtwirte zum „OZAPFT IS! zur Wirtshauswiesn“ ein.

Statt Wiesnanstich am 19.9.2020 – Tracht anziehen und ab in die Münchner Innenstadt! Der Weg in die Stadt lohnt sich an diesem Samstag auf jeden Fall. Ab einem Einkaufswert von 50 EUR gibt es für alle, die in Tracht kommen – oder sich eine Tracht an diesem Samstag kaufen – in den teilnehmenden Geschäften zu Ihrem Einkauf einen gratis Getränkegutschein dazu (1) .

Wiesn-Feeling einmal anders – sympathisch, gemütlich, herzlich. Die Getränkegutscheine
können bis zum 4.10.2020, dem Ende der heuer ausgefallenen Wiesn, bei den teilnehmenden Innenstadtwirten eingelöst werden. Genießen Sie die Münchner Innenstadt, staunen, bummeln, shoppen Sie und lassen Sie es sich bei einer Halben gratis und den vielfältigen Schmankerl der Gastronomen gutgehen (2).

Selbstverständlich sind die teilnehmenden Geschäfte und Innenstadtwirte auf die Einhaltung der Abstand- und Hygienemaßnahmen eingestellt und sorgen für einen „griabigen“ Aufenthalt in der Münchner Innenstadt.

Organisiert wird die Aktion von CityPartner München und den teilnehmenden Geschäften in Kooperation mit dem Verein Münchner Brauereien und den Münchner Innenstadtwirten. Gemeinsam mit dem Presenting-Partner, der Stadtsparkasse München, wünschen wir allen Besucherinnen und Besuchern ein zünftiges OZAPFT IS!

(1) Getränkegutscheine werden ausschließlich am 19.9.2020 ausgegeben – bei einem Einkaufswert ab 50 EUR und nur an Personen, die in einem der teilnehmenden Geschäfte in Tracht erscheinen oder sich in einem der teilnehmenden Geschäfte eine Tracht kaufen. (2) Wahlweise Bier oder Wasser (0,5 L).

Teilnehmende Geschäfte:
Teilnehmende Gastronomie

1. Andechser am Dom
2. Augustiner am Dom
3. Augustiner am Platzl
4. Augustiner Klosterwirt
5. Augustiner Stammhaus
6. Ayinger am Platzl
7. Bratwurstherzl am Viktualienmarkt
8. Brenner Restaurant
9. Der Pschor
10. Donisl
11. Hackerhaus
12. Hochreiter’s Steirer am Markt
13. Hofbräuhaus
14. Kilians Irish Pub
15. Landersdorfer & Innerhofer
16. Leger am Dom
17. Cafe Luitpold
18. Münchner Stubn
19. Museumsstüberl im Bier- und Oktoberfestmuseum
20. Nürnberger Bratwurst Glöckl am Dom
21. Palais Keller im Bayerischen Hof
22. Ratskeller und Fränkisch-Badische Weinstube
23. Café-Rischart
24. Schneider Bräuhaus
25. Schnitzelwirt im Spatenhof
26. Schuhbecks Orlando
27. Spatenhaus an der Oper
28. Wildmosers
29. Wirtshaus im Braunauer Hof
30. Restaurant Zum Alten Markt
31. Zum Franziskaner
32. Zum Spöckmeier
33. Zum Stiftl

  • „Ozapft is!“ ist eine Gemeinschaftsaktion von CityPartnerMünchen e.V., Verein Münchener Brauereien e.V, Münchner Innenstadtwirte e.V.
    Veranstalter ist CityPartnerMünchen e.V.
  • Personen die am Samstag, 19.09.2020, in Trachtenkleidung in einem der teilnehmenden Geschäfte oder beim Kauf von Trachtenkleidung/ Trachtenaccessoires in einem der teilnehmenden Geschäfte einen Mindesteinkauf von € 50,00 tätigen, erhalten – solange der Vorrat reicht – einen „Ozapft is! – Gutschein“ für eine Halbe Bier oder wahlweise ein Wasser (0,5 l) in einem der teilnehmenden Gasthäuser des Münchner Innenstadtwirte e.V.
  • Pro Einkauf über € 50,00 (Kassenbon) gibt es einen Gutschein.
  • Die Zugabe erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Liste der teilnehmenden Geschäfte und Gasthäuser ist unter www.ozapftis.city veröffentlicht.
  • Das Angebot gilt in den teilnehmenden Geschäften, solange der Vorrat reicht. Die Veranstalter übernehmen keine Gewähr, dass die Gutscheine bis zum Ende der Aktion am 19.09.2020 um 20 Uhr in den teilnehmenden Geschäften verfügbar sind.
  • „Ozapft is! – Gutscheine“ können ausschließlich vom 19.09.2020 bis 04.10.2020 in einem der teilnehmenden Gasthäuser des Münchner Innenstadtwirte e.V. (Verzeichnis unter www.ozapftis.city) eingelöst werden. Eine Teileinlösung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Abgabe eines Bieres erfolgt ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Gutscheine, die stark beschädigt sind, oder deren Echtheit aus begründetem Verdacht angezweifelt wird, können nicht berücksichtigt werden.
  • Das Bier/Wasser wird nach Vorlage des Gutscheins ausgegeben. Dabei nimmt der Gastronom /die Gastronomin bzw. eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Gastronomiebetriebs den Gutschein an sich und behält diesen ein.
  • Die Veranstalter und die teilnehmenden Unternehmen behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel von der Aktion auszuschließen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Für technische Defekte übernehmen die Veranstalter keine Haftung.
  • Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der „Ozapft is“-Aktion stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Ferner haftet der Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Aktions-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Aktions-Internetseite. Weiterhin wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Aktionsinternetseite auf jedem Endgerät ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
  • Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.