Parkhaus für den Tierpark Hellabrunn: Bauleitplanverfahren eingeleitet

München, 20.09.2017. Der Tierpark Hellabrunn, eine der überregional bedeutsamsten Sehenswürdigkeiten Bayerns, verzeichnet einen stetig wachsenden Anstieg der Besucherzahlen. Die Tierpark Hellabrunn AG beabsichtigt deshalb, am Standort des bestehenden Parkplatzes Siebenbrunner Straße ein Parkhaus zu errichten. In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorberatend beschlossen, für das geplante Projekt im Stadtbezirk 18 – Untergiesing –Harlaching einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen.

Mit der Beschlussvorlage wurde einem zielführenden Vorgehen in mehreren Planungsschritten zugestimmt. Zu Beginn der Planung sind zunächst umfangreiche Vorprüfungen und Untersuchungen erforderlich. Zielsetzung ist dabei, eine umfeld- und naturschutzverträgliche nachhaltige Bewältigung des Besucherverkehrsaufkommens zu entwickeln.

Die nun anstehenden Voruntersuchungen sollen aus naturschutzrechtlicher und verkehrsplanerischer Sicht Aufschluss über die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens geben. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird dem Stadtrat sodann über das Ergebnis des Prüfverfahrens berichten und im Falle eines positiven Ergebnisses der Vorprüfungen ein geeignetes Planungsverfahren zu einer projektbezogenen Vorplanung vorgeschlagen.

Erst nach Vorliegen dieser Prüfschritte und dem Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit des Vorhabens kann die Planung für einen Vorentwurf und das Bauleitplanverfahren beginnen.

Da parallel mit dem Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan teilweise geändert werden soll, ist nach dem Beschluss des Planungsausschusses zusätzlich die Befassung der Vollversammlung des Stadtrates am 27. September erforderlich.