Pkw-Fahrer fährt wiederholt alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am 11.11.2018 gegen 09.45 Uhr fuhr ein 18-jähriger Münchener mit einem Opel Pkw auf der Belgradstraße. Dort wollte er in eine Parkbucht einparken. Dabei fuhr er über den Bordstein und er kollidierte mit einem dort parkenden Opel Pkw eines 57-Jährigen aus den Landkreis Rosenheim. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 600 Euro.

Der 57-Jährige beobachtete den Vorfall und alarmierte die Polizei. Beamte der Polizeiinspektion 13 (Schwabing) stellten einen deutlichen Alkoholgeruch bei dem 18-Jährigen fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte diese Wahrnehmung. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und der 18-Jährige wurde zum Institut für Rechtsmedizin gebracht. Dazu stellte sich heraus, dass der Münchner nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

An dem Pkw des 18-Jährigen war ein Kurzzeitkennzeichen angebracht, das mit einem wasserfesten Stift im Bereich des Gültigkeitsdatums verändert war.

Zu auffälligen Beschädigungen an dem Fahrzeug gab er an, dass er in der Vergangenheit auf einer bislang unbekannten Autobahn eine Leitplanke touchiert hatte. Der Pkw wurde daraufhin zur Spurensicherung abgeschleppt.

Der 18-Jährige wurde wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol, einer Urkundenfälschung, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.  Nach der Spurensicherung am Fahrzeug wurde der Pkw von einem Berechtigten wieder abgeholt und am 15.11.2018 wurde der Opel regulär in München zugelassen. 

Noch am selben Tag, gegen 22.50 Uhr benutze der 18-Jährige das Fahrzeug wieder und fuhr damit am Humannweg durch eine Hecke und stieß danach mit einem dortigen Baum zusammen. An den Pflanzen entstanden Sachschäden von insgesamt ca. 2.000 Euro. Zeugen des Vorfalls alarmierten den Polizeinotruf 110. Eine Streife der PI 47 (Milbertshofen) stellte wieder eine deutliche Alkoholisierung des 18-Jährigen fest. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. 

Der 18-Jährige hatte nach wie vor keine gültige Fahrerlaubnis. Er wurde wiederholt wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol und eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Der Pkw wurde stark beschädigt und musste abgeschleppt werden. Nach der Anzeigenaufnahme wurde der 18-Jährige wieder entlassen.