Polizei stoppt Kleinstmotorrad (Pocket-Bike) ohne Zulassung

Symbolbild

Im Rahmen der Streifentätigkeit fielen am Donnerstag, 04.07.2019, gegen 00:25 Uhr, zwei Beamten der Polizeiinspektion 12 (Maxvorstadt) der Fahrer eines Kleinstmotorrades (Pocket-Bike) auf.

Der 29-Jährige fuhr die Augustenstraße stadtauswärts und trug keinen Helm. Das Fahrzeug hatte keine Zulassung zum Betrieb auf öffentlichem Verkehrsgrund.

Die weitere Untersuchung des Fahrzeugs ergab, dass keinerlei Beleuchtungseinrichtungen montiert waren. Zur exakten rechtlichen Einordnung des Motorrades ist ein technisches Gutachten erforderlich. Das Pocket Bike wurde zu diesem Zweck sichergestellt und abgeschleppt.

Der Fahrer konnte eine erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen. Er gab an, keine Fahrerlaubnis für Motorräder zu besitzen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief ohne Beanstandungen.

Der in München lebende Fahrer muss sich nun wegen diverser Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrsteuergesetz, der StVG und StVZO verantworten. Pocket Bikes können für den Betrieb auf öffentlichen Verkehrsgrund nicht zugelassen oder versichert werden.